Region – Seit Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet. Nun macht der Rhein-Sieg-Kreis Ausnahmen.
So berichtet der Generalanzeiger heute, dass der Leiter des Kreisgesundheitsamtes Rainer Meilicke „aus hygienischer Sicht keine Einwände“ habe, „wenn ein Golfspieler einsam über den Rasen laufe. Bei einer Distanzsportart wie dem Golfen gelten dieselben Regeln wie für das Joggen im Wald: Distanz zu anderen halten“. Der GA zitiert auch Antonius Nolden von der Pressestelle des Rhein-Sieg-Kreises: „Die Verordnung betrifft sportliche Veranstaltungen und Vereinssport. Golf fällt nicht darunter.“ Es müsse gewährleistet sein, das Restaurants und anschließendes Treffen in Runden ausgeschlossen seien.