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Aktuelle Coronaschutzverordnung

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Rhein-Sieg-Kreis – Unabhängig von der aktuell im Rhein-Sieg-Kreis sinkenden Inzidenz wird es vorerst noch keine Aufhebung der Notbremse und somit noch keine Lockerungen geben. Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) heute (7. April 2021) mitgeteilt.

Das MAGS hat mit Wirkung zum heutigen Tag die Coronaschutzverordnung modifiziert. Hintergrund der Anpassung sei, so das MAGS, dass der zurückliegende Drei-Tages-Zeitraum, dessen Betrachtung bisher Maßstab für eine Aufhebung der Notbremse war, „auch die Ostertage mit zum Teil eingeschränkten Test- und Meldeprozessen betrifft“.

Für eine Aufhebung der Notbremse-Regelung sind durch die Anpassung der Coronaschutzverordnung künftig mindestens sieben Tage mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 und eine stabile Tendenz erforderlich. Diese Tendenz sei derzeit noch in keiner der „Notbremse-Kommunen“ gegeben, hieß es seitens des MAGS.

 

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