Bad Honnef. Bei Alkoholtestkäufen des Ordnungsamtes der Stadt Bad Honnef ist heute in zwei von vier Fällen Alkohol an eine noch nicht 16-jährige Testkäuferin verkauft worden. In beiden Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Kontrollen wurden am Vormittag im Stadtgebiet durchgeführt. Sie sollen überprüfen, ob Verkaufsstellen die gesetzlichen Altersgrenzen beim Verkauf von Alkohol einhalten.
Bier und Wein dürfen in Deutschland grundsätzlich erst ab 16 Jahren verkauft werden. Für Spirituosen wie Wodka, Likör, Rum, Gin oder Whisky gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren. Auch Tabakwaren dürfen nicht an Minderjährige abgegeben werden.
Nach Angaben der Stadt werden die Testkäufe regelmäßig durchgeführt. Hintergrund sind unter anderem wiederkehrende Hinweise von Eltern auf den Verkauf von Alkohol oder Zigaretten an Minderjährige.
Von Redaktion Honnef heute / Quelle: Stadt Bad Honnef (redaktionell bearbeitet).










