Bad Honnef. Gemeinnützige Vereine, Initiativen und Organisationen in Nordrhein-Westfalen können ab sofort wieder eine Förderung über den sogenannten Inklusionsscheck beantragen. Das Land NRW unterstützt damit Projekte zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit jeweils 2.000 Euro. Die Anträge können bis zum 30. September 2026 online gestellt werden.
Das Förderprogramm „Inklusionsscheck NRW“ wird auch in diesem Jahr fortgeführt. Insgesamt stellt die Landesregierung dafür erneut 500.000 Euro zur Verfügung. Ziel ist es, Projekte zu unterstützen, die das gemeinsame Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen stärken und Barrieren abbauen.
Im vergangenen Jahr war die Nachfrage besonders groß: Nach Angaben des Sozialministeriums wurden 2025 insgesamt 406 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 812.000 Euro gefördert – so viele wie noch nie seit Einführung des Programms im Jahr 2019. Unterstützt wurden unter anderem inklusive Freizeit- und Kulturangebote, barrierefreie Bildungsprojekte sowie Maßnahmen zur besseren Zugänglichkeit von Veranstaltungen und Einrichtungen.
NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann betont die Bedeutung des Programms: „Jeder kann etwas bewegen. Jeder Einzelne kann einen Unterschied machen.“
Auch der CDU-Landtagsabgeordnete Jonathan Grunwald ruft Vereine und Initiativen im südlichen Rhein-Sieg-Kreis dazu auf, die Fördermöglichkeit zu nutzen. Gerade ehrenamtliches Engagement leiste einen wichtigen Beitrag für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Inklusion.
Gefördert werden beispielsweise:
- inklusive Sport- und Freizeitangebote,
- Kulturprojekte,
- barrierefreie Bildungsangebote,
- Anschaffungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit,
- personelle Unterstützung für barrierefreie Kommunikation.
Voraussetzung ist, dass die Projekte in Nordrhein-Westfalen stattfinden und noch im laufenden Jahr umgesetzt werden. Zudem sollen die Angebote möglichst vielen Menschen zugutekommen.
Die Antragstellung erfolgt online über das Portal des Landes NRW:










