Bonn – Die Bundesstadt Bonn vergibt anlässlich des traditionellen Rathaussturms an Weiberfastnacht (27. Februar 2025) Standflächen auf dem Rathausvorplatz in Bonn-Beuel zur Bewirtschaftung von zwei Ausschankwagen und einem Imbissstand.
Die Vergabe der Flächen erfolgt gegen Höchstgebot. Hierbei kann ein Angebot für die Bewirtschaftung von zwei Ausschank-Plätzen und/oder einem Imbissplatz abgegeben werden. Das Mindestgebot für zwei Ausschankplätze beträgt 3.500 Euro, das Mindestgebot für einen Imbissplatz 450 Euro. Maßgeblich für die Bewertung des Angebotes ist ausschließlich der Gebotspreis. Nebenangebote für weitere geldwerte Leistungen, Angebotszusagen für andere Veranstaltungen, Gebote unter Vorbehalt oder ähnliches sind unzulässig. Berücksichtigt werden nur angemessene Angebote. Ein Anspruch auf Zuschlag besteht nicht.
Die Bundesstadt Bonn hat das einseitige Recht, den Vertrag über die Standflächen auf dem Rathausvorplatz anlässlich des traditionellen Rathaussturms zu den Konditionen des jeweiligen Höchstgebotes um zweimal ein weiteres Jahr zu verlängern. Die jeweilige Verlängerung wird bis zum 30. Juni des Jahres ausgesprochen.
Das Gebot ist ausschließlich mit dem Gebotsformular einzureichen, welches in der Bezirksverwaltungsstelle Beuel, Friedrich-Breuer-Straße 65, 53225 Bonn oder auch telefonisch unter 0228 – 77 4915 angefordert werden kann.
Die Zusendung des Angebots erfolgt per Post an Bundesstadt Bonn, Bezirksverwaltungsstelle Beuel, Friedrich-Breuer-Straße 65, 53225 Bonn oder per E-Mail unter bezvst.beuel@bonn.de. Abgabetermin für das Gebotsformular bei der Bundesstadt Bonn ist Donnerstag, der 19. Dezember 2024 (Eingangsstempel oder Eingangsdatum).
Nicht fristgerecht eingehende Gebote können nicht berücksichtigt werden. Unvollständige Gebote (z. B. eine fehlende Unterschrift) bleiben beim Auswahlverfahren unberücksichtigt.