Bad Honnef – Der Rat der Stadt Bad Honnef hat am 18. September 2025 die Einführung einer Beherbergungssteuer beschlossen. Die neue Abgabe tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für alle entgeltlichen Übernachtungen ab dem 1. April 2026. Ziel der Maßnahme ist es, die städtischen Einnahmen zu stärken und die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern.
Die Beherbergungssteuer wird auf Grundlage von § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erhoben. Sie betrifft alle entgeltlichen privaten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Gasthöfen und Jugendherbergen sowie auf Camping- und Wohnmobilstellplätzen.
Die Höhe der Steuer beträgt fünf Prozent des Übernachtungspreises. Sie wird von den jeweiligen Unterkunftsbetrieben eingezogen und an die Stadt abgeführt. Steuerpflichtig ist der Übernachtungsgast; die Zahlungspflicht entsteht jedoch nur bei tatsächlich erfolgter, entgeltlicher Beherbergung.
Im Vorfeld der Entscheidung hatte die Stadt Vertreterinnen und Vertreter der örtlichen Beherbergungsbetriebe zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Dabei wurden praktische Anregungen aufgenommen. In der finalen Satzungsfassung wurden unter anderem Befreiungen für Schulklassen auf Klassenfahrt sowie eine Höchstgrenze für langfristige Übernachtungen aufgenommen.
Bürgermeister Otto Neuhoff bezeichnete die neue Abgabe als „notwendigen Schritt angesichts der angespannten Haushaltslage“. Nach Angaben von Stadtkämmerer Martin Gautsch rechnet die Stadt mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 400.000 Euro. Diese Mittel sollen insbesondere der Stadtentwicklung und der Tourismusförderung zugutekommen.
Die Satzung zur Erhebung der Beherbergungssteuer ist auf der Website der Stadt Bad Honnef abrufbar:
https://meinbadhonnef.de/wp-content/uploads/2025/10/Beherbungssatzung-unterschrieben.pdf.