Bad Honnef – Die Stadt Bad Honnef steht nach einem Urteil des Landgerichts vor offenen Fragen. Das Gericht verurteilte die Kommune zur Zahlung von 105.000 Euro an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA). Hintergrund ist ein kurzer Abschnitt des Leinpfads am Rhein, den die BIMA der Stadt zunächst kostenfrei überlassen hatte – verbunden mit der Auflage, den schmalen Trampelpfad innerhalb von drei Jahren zu einem Rad- und Fußweg auszubauen. Dieser Ausbau erfolgte jedoch nicht.
Die SPD hatte bereits mehrfach auf die ausstehende Umsetzung hingewiesen. Schon 2018 hatte die Ratsfraktion beantragt, den Weg wieder zugänglich zu machen. Zuletzt stellte sie im März 2025 erneut eine Anfrage an die Verwaltung. Trotz der politischen Initiativen blieb die Maßnahme bislang aus.
Ob Bad Honnef gegen das Urteil in Berufung geht, ist noch offen. Auf Nachfrage teilte die Stadt mit, dass derzeit die Erfolgsaussichten eines möglichen Berufungsverfahrens geprüft würden. Eine Entscheidung sei bislang nicht gefallen.
Auch die konkreten Auswirkungen des Urteils bewertet die Verwaltung aktuell intern. Welche Konsequenzen sich für die Stadt ergeben könnten, lasse sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend sagen. Ebenfalls offen ist, wie eine mögliche Zahlung haushalterisch eingeordnet würde. Aussagen zu finanziellen Auswirkungen – etwa auf den städtischen Haushalt oder auf die Steuerzahler – seien derzeit nicht möglich, so die Verwaltung.






