Bad Honnef. Der Rat der Stadt Bad Honnef befasst sich am Donnerstag, 15. Oktober, unter anderem mit der Übertragung von Investitionsmitteln aus dem Haushaltsjahr 2025 in das Jahr 2026. Insgesamt geht es um 5,72 Millionen Euro. Die Mittel sind für bereits vorgesehene Investitionsmaßnahmen bestimmt, für die noch Auszahlungen erforderlich sind.
Mit der sogenannten Ermächtigungsübertragung können nicht ausgeschöpfte Haushaltsansätze unter bestimmten Voraussetzungen in das folgende Haushaltsjahr übernommen werden. Dadurch stehen die Mittel weiterhin für die vorgesehenen Projekte zur Verfügung. Nach Angaben der Verwaltung müssen die Maßnahmen konkret im Haushalt ausgewiesen oder gesondert beschlossen worden sein. Außerdem muss im laufenden Haushaltsjahr bereits mit ihnen begonnen worden sein.
Rathaus und Rheingoldweg mit den größten Beträgen
Den größten Einzelposten der vorgelegten Liste bildet die Baumaßnahme am Rheingoldweg 16 mit rund 1,62 Millionen Euro. Für das Rathaus sollen knapp 1,12 Millionen Euro übertragen werden.
Weitere größere Beträge entfallen auf den ersten Bauabschnitt des Menzenbergstadions mit rund 993.000 Euro, die Klosterstraße mit rund 792.000 Euro sowie die Rommersdorfer Straße zwischen Bergstraße und Bismarckstraße mit rund 650.000 Euro.
Auch verschiedene Maßnahmen an Schulen sind aufgeführt. Hinzu kommen unter anderem Arbeiten an der Rheinpromenade, Restarbeiten auf der Insel Grafenwerth und die Gestaltung des Spielplatzes Im Blümeling.
Neben den Baumaßnahmen umfasst die Liste weitere rund 285.000 Euro für bewegliches Anlagevermögen. Dazu gehören unter anderem ein Kleineinsatzfahrzeug, Software für das Siebengebirgsgymnasium, Ersatzbeschaffungen für Fahrzeuge des Bauhofs und Ausstattung für die Stadtbücherei.
Finanzierung über eine Kreditermächtigung
Die Finanzierung soll über eine bereits bestehende Kreditermächtigung aus dem Doppelhaushalt 2025/2026 erfolgen. Von der ursprünglich vorgesehenen Kreditermächtigung in Höhe von rund 11,49 Millionen Euro wurden 2025 nach Angaben der Verwaltung lediglich vier Millionen siebenhunderttausend Euro für Investitionskredite in Anspruch genommen.
Nicht vollständig ausgeschöpfte Kreditermächtigungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres weitergelten.
Für den Fall, dass die übertragenen Mittel vollständig in Anspruch genommen werden, kalkuliert die Verwaltung mit jährlichen Zinsaufwendungen von 222.300 Euro. Grundlage ist ein angenommener Zinssatz von 3,9 Prozent. Bei einer unterstellten Tilgung von zwei Prozent kämen jährliche Auszahlungen von bis zu 114.000 Euro hinzu.
Damit könnten sich die jährlichen Zahlungen für Zinsen und Tilgung auf rund 336.000 Euro belaufen. Die tatsächliche Belastung hängt davon ab, in welchem Umfang die Mittel tatsächlich benötigt werden und wie die Finanzierung umgesetzt wird.
Rat soll über die Übertragung entscheiden
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die aufgeführten Ermächtigungsübertragungen einschließlich der Übertragung der Kreditermächtigung zu beschließen. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte sich bereits am 24. September mit der Vorlage befasst.
Mit dem Beschluss würden die Voraussetzungen geschaffen, die noch erforderlichen Auszahlungen für die aufgeführten Investitionen im Haushaltsjahr 2026 abzuwickeln.
Die Beschlussvorlage erläutert allerdings nicht im Einzelnen, aus welchen Gründen die jeweiligen Maßnahmen 2025 nicht vollständig abgerechnet werden konnten oder wann die einzelnen Projekte abgeschlossen sein sollen.
Rat – 15.10.2026 – 18:00 Uhr – Bürgerhaus Aegidienberg









