Bad Honnef | Der Weg war dornig. Erst nach langem Ringen erreichte die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) 2016 im Landtag die Möglichkeit der Bildung von Seniorenvertretungen. Seitdem ist der Weg für die unabhängige politische Teilhabe älterer Menschen an kommunalen Entscheidungen freier denn je.
Wer eine politische Vertretung vor Ort will, muss diese allerdings bei den kommunalen Räten einfordern. Der § 27a der Gemeindeordnung („Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, von Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen. Das Nähere kann durch Satzung geregelt werden“), bietet dafür die formulierte rechtliche Grundlage.
Im Bad Honnefer Rathaus fand am Montag eine Informationsveranstaltung zur Gründung einer Seniorenvertretung statt, an der rund 60 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen, darunter Stadtpolitiker der SPD, der GRÜNEN und des BÜRGERBLOCKS. Barbara Eifert von der Landesseniorenvertretung NRW informierte über Sinn und Zweck einer Seniorenvertretung.
Zuvor machte Beate Schaaf, Vorsitzende vom Bündnis für Familie, noch einmal deutlich, wie wenig bisher die Themen der Senioren innerhalb der Stadt eine Rolle spielten, obwohl es in Bad Honnef genauso viele Kinder und Jugendliche gibt, wie Menschen über 73 Jahre. Als Beispiel erwähnte sie, dass im neuen integrierten Stadtentwicklungskonzept die Begriffe „Kinder“ und „Jugendliche“ rund fünf mal so häufig vorkommen, wie der Begriff „Senioren“.
Mit einer Seniorenvertretung, wie sie die Gemeindeordnung von NRW vorsieht, könne die Stadt dazu beitragen, dass sich diese Schieflage ändert, so die frühere stellvertretende Bürgermeisterin Annette Stegger (SPD). Die zentrale Eigenschaft einer Seniorenvertretung sei, dass sie von den Senioren der Stadt in einer Urwahl gewählt wird und somit ein Mandat besitzt, um für die Senioren der Stadt zu sprechen – ein zentrales Kriterium einer Seniorenvertretung.
In Bad Honnef will die Verwaltung zwar eine Seniorenvertretung, aber nicht nach § 27 a GO NRW. Sie bevorzugt eine Vereinslösung und greift damit einen Vorschlag der CDU auf. Die „Vereinslösung“ habe sich sich bei Jugend, Sport und Elternschaft in Bad Honnef bewährt, so die Christdemokraten. Eine „Seniorenvertretung“ nach Art. 27a wäre die „Bevorzugung“ einer
einzigen Bevölkerungsgruppe.
Demnach soll ein zu gründender Verein eine Wahl organisieren, an der sich alle Bürgerinnen und Bürger über 60 oder 65 Jahren beteiligen können. Die Verwaltung soll dabei unterstützend zur Seite stehen. Weiter soll sich der Verein durch Satzung verpflichten, das Wahlergebnis zu berücksichtigen. Am Ende besteht die Möglichkeit, einen Seniorenvertreter mit beratender Stimme in den Ausschuss für Bildung, Sport, Kultur und Soziales zu entsenden.
Ausschusssitzung Bildung und Soziales
Dienstag, 5.12.2017, 18 Uhr, Ratssaal