Bad Honnef. Auf dem Grundstück Bergstraße 53 sollen bis zu 54 Wohnungen in sechs Gebäuden entstehen. Der Planungsausschuss der Stadt Bad Honnef soll am Dienstag, 15. September, über einen geänderten städtebaulichen Entwurf beraten und ihn als Grundlage für den weiteren Bebauungsplan bestätigen. Das geht aus einer Beschlussvorlage der Stadtverwaltung hervor.
Das derzeit ungenutzte Eigenheim auf dem rund 7.840 Quadratmeter großen Grundstück soll dafür einer kleinteiligeren Wohnbebauung weichen. Vorgesehen sind zwei Gebäude an der Bergstraße und vier weitere Baukörper im rückwärtigen Grundstücksbereich. Die Wohnungen sollen zwischen 45 und 120 Quadratmeter groß sein. Öffentlich geförderte Wohnungen sind nach der Vorlage nicht vorgesehen.
Planung gegenüber früherem Entwurf verändert
Der aktuelle Entwurf unterscheidet sich deutlich von der Planung, die Grundlage der frühzeitigen Behördenbeteiligung war. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, hat der Vorhabenträger von dieser Planung Abstand genommen und einen Entwurf mit deutlich reduzierter Baumasse vorgelegt. Die sechs Gebäude sollen sich stärker an der kleinteiligen Bebauung der Umgebung orientieren.
Die Gebäude sollen überwiegend zwei Vollgeschosse und ein Nicht-Vollgeschoss haben. Bei einem westlichen Gebäude ist eine Reduzierung um ein Geschoss vorgesehen, das stattdessen auf ein mittig gelegenes östliches Gebäude aufgesetzt werden soll. Die Gebäudehöhe soll sich weitgehend an einem Horizont von 10,50 Metern über der jeweiligen Geländeoberfläche orientieren.
Die bisherige Zufahrt in der Grundstücksmitte soll entfallen. Stattdessen ist eine private Stichstraße entlang der westlichen Grundstücksgrenze vorgesehen. Sie soll unter anderem von Müll- und Rettungsfahrzeugen genutzt werden können. Zusätzlich ist eine zweispurige Zufahrt zu einer Tiefgarage geplant.
55 Stellplätze vorgesehen
Für die 54 Wohnungen werden nach der städtischen Stellplatzsatzung 55 Stellplätze benötigt. 48 davon sollen in einer Tiefgarage unter den drei südlichen Gebäuden entstehen, sieben weitere im Bereich der Wendeanlage.
Die Verwaltung rechnet bei voller Belegung mit rund 85 Bewohnerinnen und Bewohnern. Für das Vorhaben werden insgesamt etwa 116 Kfz-Fahrten pro Tag prognostiziert.
Kritik aus dem Verfahren: Waldabstand
Im Beteiligungsverfahren hatten sieben Behörden und öffentliche Stellen Stellung genommen. Ein wesentlicher Punkt betrifft die Nähe des Grundstücks zum Wald. Das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft hatte einen Abstand von mindestens 35 Metern zum Waldrand empfohlen. Als Gründe wurden unter anderem mögliche Gefahren durch umstürzende Bäume, Brandüberschlag und die Folgen für die Bewirtschaftung des Waldes genannt.
Die Stadtverwaltung will dieser Empfehlung allerdings nicht folgen. Sie verweist darauf, dass die bestehende Bebauung und Gartennutzung bereits bis an den Waldrand reichen. Zudem seien die betroffenen Bauflächen nach Norden zum Wald ausgerichtet, dort seien keine wesentlichen Aufenthaltsbereiche im Freien und keine Balkone vorgesehen.
Auch beim Natur- und Artenschutz wurden Hinweise aufgenommen. So sollen unter anderem Vorgaben zum Vogelschlag und zu Lichtemissionen berücksichtigt werden. Der Anregung, die FFH-Vorprüfung um eine Untersuchung einer bestimmten Schmetterlingsart zu erweitern, folgt die Verwaltung dagegen nicht.
Starkregen und Entwässerung
Ein weiterer Prüfpunkt ist die Entwässerung. Das Abwasserwerk weist darauf hin, dass nur eine abflussrelevante Fläche von 1.900 Quadratmetern an den bestehenden Mischwasserkanal angeschlossen werden kann. Für darüber hinausgehendes Niederschlagswasser ist eine Versickerung beziehungsweise Verrieselung auf dem Grundstück vorgesehen. Für die drei nördlichen Gebäude ist dafür eine rund 200 Quadratmeter große Sickermulde geplant.
Zudem weist die Starkregengefahrenkarte für den Bereich auf eine Überflutungsgefahr und hohe Strömungsgeschwindigkeiten hin. Für das Grundstück und die geplante Bebauung soll deshalb ein Überflutungsnachweis geführt werden.
Mit der Bestätigung des geänderten städtebaulichen Entwurfs könnte der Vorhabenträger anschließend den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erarbeiten. Dieser soll dem Planungsausschuss später zur weiteren Beratung und zur öffentlichen Auslegung vorgelegt werden.
Die Entscheidung über den geänderten Entwurf steht damit am Dienstag, 15. September, im Planungsausschuss an.












