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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Bonn > Beschleunigung des Radverkehrs durch Grünpfeil für Radfahrende
Bonn

Beschleunigung des Radverkehrs durch Grünpfeil für Radfahrende

Letztes Update: 29.09.2022
Honnef heute
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4 Min Lesezeit
gruenpfeil
An der Ecke Kaiser-Karl-Ring/Dorotheenstraße hängt seit Anfang 2021 der erste Grünpfeil für Radverkehr. Weitere Standorte werden jetzt folgen - Foto: Sascha Engst/Bundesstadt Bonn
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Bonn – Ein Planungsbüro hat im gesamten Stadtgebiet 316 Knotenpunkte mit Ampelanlagen bewertet, ob sie sich für die Installation eines Grünpfeils für Radfahrende eignen. Nun werden die Ergebnisse des Gutachtens von der Verwaltung geprüft und sukzessive umgesetzt. Im Oktober 2022 werden die Schilder an den ersten zehn Kreuzungen installiert.

An der Ecke Kaiser-Karl-Ring/Dorotheenstraße hängt seit Anfang 2021 der erste Grünpfeil für Radverkehr. Weitere Standorte werden jetzt folgen.
Sascha Engst/Bundesstadt Bonn

An Kreuzungen mit Grünpfeil können Radfahrende nach vorherigem Anhalten auch bei roter Ampel abbiegen und so zügiger im Stadtverkehr vorankommen. „Mit den Grünpfeilen für Radfahrende möchten wir den Radverkehr in Bonn noch attraktiver machen. An vielen Stellen im Bonner Stadtgebiet kommen Radfahrende dadurch künftig zügiger voran, was vor allem bei widrigen Wetterbedingungen eine Entlastung sein kann“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner.

Nachdem die Bundesstadt Bonn Anfang des Jahres 2021 den ersten Grünpfeil für Radfahrende an der Kreuzung Kaiser-Karl-Ring/Dorotheenstraße enthüllt hatte, war ein Planungsbüro damit beauftragt, sämtliche Knotenpunkte im Stadtgebiet im Hinblick darauf zu untersuchen, ob sie für Grünpfeile für Radfahrende geeignet sind. Insgesamt wurden 316 Knotenpunkte mit Ampelanlagen bewertet.

Nach dem Vorliegen des Gutachtens prüft die Verwaltung in Abstimmung die Einrichtung der Grünpfeile. Im Laufe des Oktobers werden an den ersten zehn Standorten Schilder im öffentlichen Verkehrsraum sichtbar. Bis Frühjahr 2023 sollen alle Standorte umgesetzt sein, an denen die Einrichtung des Grünpfeils möglich ist. Die ersten zehn Standorte sind:

• Reuterstraße (West)/ Bonner Talweg (Süd),
• Bonner Talweg (Nord)/Reuterstraße (West),
• Reuterstraße (Ost)/ Argelanderstraße (Nord),
• Argelanderstraße (Nord)/Reuterstraße (West),
• Argelanderstraße (Süd)/Reuterstraße (Ost),
• Schedestraße/ Adenauerallee,
• Kaiser-Friedrich-Straße/Adenauerallee,
• Tempelstraße/ Adenauerallee,
• Adenauerallee/Weberstraße und
• Am Hofgarten/Adenauerallee.

In dieser Mitteilungsvorlage informiert die Stadtverwaltung die politischen Gremien.

Hintergrund und Regeln

An Ampeln bei Rot nach vorherigem Anhalten rechts abzubiegen, erlaubt die Straßenverkehrsordnung (StVO), wenn rechts neben dem roten Lichtzeichen ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund angebracht ist. Diese Regelung ist seit 1994 Bestandteil der bundesdeutschen StVO. In der DDR wurde der Grünpfeil bereits 1978 eingeführt. Mit Inkrafttreten einer Reihe von Änderungen der StVO ist seit dem 28. April 2020 auch der Einsatz eines grünen Pfeils nur für Radfahrende möglich.

Für Radfahrende gelten hierbei dieselben Regeln wie bei den klassischen Grünpfeil-Schildern: Sie dürfen nach vorherigem Anhalten auch bei Rot abbiegen, wenn andere Verkehrsteilnehmende dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Beim Abbiegen sind Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten. Auf Personen, die zu Fuß unterwegs sind, ist besonders zu achten.

Ein Grünpfeil darf nicht angebracht werden, wenn Bahnschienen gequert werden müssen, dem entgegenkommenden Verkehr freie Fahrt nach links signalisiert wird oder es sich bei der Kreuzung um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Auch die Lage von sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Altenheimen in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung wird mit in den Entscheidungsprozess einbezogen. Aktuell ist der Grünpfeil für Radverkehr nach Vorgaben des Landes NRW nur aus einer Radverkehrsanlage kommend möglich, das heißt es müssen ein Radweg, ein Radfahrstreifen oder ein Schutzstreifen vorhanden sein. Eingebogen werden darf dabei auch auf Straßen, die keine getrennte Radverkehrsinfrastruktur aufweisen, wie z.B. Tempo-30-Zonen.

 

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