Bad Honnef – Das Verwaltungsgericht hat bis zu einem Urteil vorerst gegen einen Baustopp auf der Insel Grafenwerth entschieden. In der Begründung vertraut es darauf, dass gravierende irreversible Schäden bis zur weiteren Gerichtsentscheidung nicht erfolgen.
In einer Pressemeldung von heute teilt der BUND mit, zur Entfernung der Baumstubben auf der Insel Grafenwerth hieße es in einem Schreiben der Beigeladenen vom 10.02.2020 an das Verwaltungsgericht Köln:
„Es ist zutreffend, dass zusätzlich zu den bereits im Schriftsatz vom 06.02.2020 genannten Maßnahmen die Baumstümpfe der bereits gefällten Bäume gerodet werden. Diese werden allerdings nur gefräst, das heißt nur oberflächlich entfernt und nicht ausgebaggert. Die vom Antragssteller befürchteten Schäden an benachbarten Wurzeln … können daher selbst für den Fall ausgeschlossen werden, dass die Wurzeln des gefällten Baumes mit umliegenden Wurzeln verwachsen sind.“
Die Realität sehe anders aus, so der BUND in seiner Mitteilung. Am 14.02.2020 hätte die Baufirma damit begonnen, die Stubben auszubaggern und somit enorme Schäden angerichtet. „Wir sind entsetzt! Verwaltungszusagen gegenüber einem Gericht müssen verlässlich und redlich sein, sonst kollabiert unser Rechtssystem! Wir fordern die Stadt auf, mit dem Zerstörungswerk inne zu halten und eine für die Insel verträgliche, neue Planung zu entwickeln, die ohne 500 cbm Bodenbewegungen und ohne Sitztreppe im FFH-Gebiet auskommt, die die zukünftige Beleuchtung insekten- und fischfreundlich vom Ufer abrückt und die die Spielflächen im vorhandenen Park anstatt im Auenwald unterbringt.“
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