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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Bonn > „Bundes-Notbremse“: Stadt Bonn informiert über Auswirkungen
Bonn

„Bundes-Notbremse“: Stadt Bonn informiert über Auswirkungen

Letztes Update: 23.04.2021
Honnef heute
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9 Min Lesezeit
Notbremse
Foto: Pixabay/pvdv63
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Bonn – Seit heutigem Freitag, 23. April, bis 30. Juni gilt die so genannte „Bundes-Notbremse“. Die Stadtverwaltung informiert über die Auswirkungen auf Bonn und wie sie die Verschärfungen umsetzt. Unterdessen ist der Corona-Inzidenzwert auf 199,9 gestiegen.

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Das Land NRW muss zunächst formell feststellen und bekanntmachen, dass auch Bonn zu jenen Gebietskörperschaften gehört, in denen der Schwellenwert von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde. Das Land macht noch die Tage bekannt, ab dem die jeweiligen Maßnahmen in den betreffenden Landkreisen und Städten gelten. Möglicherweise erfolgt die Bekanntmachung noch am heutigen Freitag, 23. April, dann würden die Bestimmungen der „Bundes-Notbremse“ ab Samstag, 24. April, 0 Uhr, gelten.
„Der heutige Inzidenzwert und auch die Entwicklung auf den Intensivstationen sind alarmierend“, so Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Es zeigt sich, dass es sinnvoll war, letzte Woche vorausschauend Regelungen für die Schulen zu erlassen und ,Click and Buy‘ zurück zu nehmen. Wir brauchen aber darüber hinausgehende Maßnahmen. Deshalb wiederhole ich meinen dringenden Appell, Homeoffice zu nutzen und generell Kontakte zu vermeiden, wo immer es irgend geht. Die Impfungen nehmen zum Glück immer mehr Fahrt auf, aber es geht mangels Impfstoff leider längst noch nicht schnell genug. Deshalb müssen wir jetzt auf die Wirkung der ,Bundes-Notbremse‘ setzen, die wir in Bonn nun umsetzen.“

Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen
Die bislang für den öffentlichen Raum erlassenen Kontaktbeschränkungen gelten auch für den privaten Raum: Personen eines Hausstandes dürfen sich weiterhin nur mit maximal einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahre werden bei dieser Regelung nicht mitgezählt. Ab 24. April gelten Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr morgens. Zwischen 22 und 24 Uhr bleibt es erlaubt, im Freien allein zu joggen, spazieren zu gehen oder den Hund auszuführen.

Der Stadtordnungsdienst und die Wache GABI (Gemeinsame Anlaufstelle Bonn-Innenstadt) werden zunächst beobachten, welche Lage sich mit Inkrafttreten der Neuregelungen ergibt und wie diese von den Bonnerinnen und Bonnern beachtet werden. Es wird gezielt in Parks, an den Rheinufern und an anderen Plätzen im Stadtgebiet kontrolliert, die als beliebte Treffpunkte bekannt sind. Ansonsten erfolgen Kontrollen aufgrund eigener Feststellungen im Streifendienst und aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung.

Die Stadt kontrolliert im Rahmen der originären Zuständigkeit für infektionsschutzrechtliche Beschränkungen und Verbote je nach Einsatzlage bis 2 Uhr nachts. Bei Bedarf wird die Polizei um Unterstützung gebeten. Anschließend führt die Polizei die Kontrollen durch im Rahmen ihrer subsidiären Zuständigkeit. Der Stadtordnungsdienst und die Wache GABI haben derzeit insgesamt 38 städtische Mitarbeitende. Sie werden derzeit durch 12 zusätzliche Mitarbeitende aus anderen städtischen Fachbereichen bei den Kontrollen unterstützt. Zunächst ist keine personelle Aufstockung geplant.

Öffentlicher Personennahverkehr
Aufgrund der anstehenden Ausgangsbeschränkungen rechnen Stadt und Stadtwerke mit noch einmal deutlich geringeren Fahrgastzahlen im spätabendlichen und nächtlichen Bus- und Bahnverkehr.

Daher hat der Krisenstab der Stadt Bonn beschlossen, dass, solange nächtliche Ausgangsbeschränkungen gelten, der Bus- und Stadt-/Straßenbahnverkehr in Bonn nach 0 Uhr eingestellt wird. Der Betriebsbeginn am nächsten Tag erfolgt regulär. Vor 0 Uhr startende sowie aus betrieblichen Gründen notwendige Fahrten, z.B. zurück zum Betriebshof, sollen auch nach Mitternacht noch zu Ende geführt werden bzw. stattfinden. Jedoch wird insbesondere das Nachtnetz (Nachtbusse, Nachtfahrten der Stadtbahnen und auf den Linien 640 und SB 55) vollständig eingestellt.

Diese Vorgehensweise ist koordiniert mit dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Köln, wo ähnlich verfahren wird.

Da die Umstellung des Fahrplans etwa eine Woche Vorlauf benötigt, wird diese Änderung noch nicht direkt in Kraft treten. Die SWB und die weiteren Verkehrsunternehmen werden die genauen Details zu den Fahrten ausarbeiten und ab Montag, 3. Mai 2021 die Änderungen umsetzen.

Kinderbetreuung und Schulen
Die Bundes-Notbremse gilt auch für Bonn. Ob allerdings die an den Inzidenzwert 165 geknüpfte Sonderregelung für Bonn zutrifft, hängt von einer noch ausstehenden Allgemeinverfügung des Landes ab. Solange diese nicht da ist, gilt die bisherige Allgemeinverfügung der Stadt bis einschließlich Montag, 26. April., die den Distanzunterricht für die Schulen (mit Ausnahme der Abschlussklassen) und den eingeschränkten Pandemiebetrieb in den Kitas vorsieht.

Sollte eine Allgemeinverfügung des Landes eintreffen, gilt die bereits vorliegende Schulmail des Landes; dann gibt es weiterhin entsprechend dem neuen Infektionsschutzgesetz Distanzunterricht. In den Kitas ist die Regelung noch nicht völlig klar. Die bisher vom Land angestrebte Variante einer großzügigen Anspruchsberechtigung, die nach unserer Einschätzung zur Folge hat, dass praktisch alle Kinder kommen dürfen, wird durch den Deutschen Städtetag NRW in Frage gestellt, weil sie einen Widerspruch zum Infektionsschutzgesetz darzustellen scheint.

Auch nach Auffassung der Stadt Bonn ist die Regelung zu großzügig, weil einerseits der gesamte Jahrgang vor der Einschulung das Recht hätte, die Kitas zu besuchen und andererseits die Eltern durch eine einfache Erklärung festlegen können, ob sie ihre Kinder in die Kitas schicken

Elternbeiträge
Die Stadt wird dem Hauptausschuss am kommenden Donnerstag, 29. April, einen Beschlussvorschlag vorlegen, die Elternbeiträge für Kitas, Kindertagespflege und OGS für zwei Monate zur Hälfte zu übernehmen; sie geht davon aus, dass das Land die anderen 50 Prozent trägt.

Kultur und Sport
Sport im Freien ist aktuell nur alleine, zu zweit, mit den Personen des eigenen Hausstandes oder mit Gruppen mit maximal fünf Kindern bis zum 14. Lebensjahr zulässig. Außerdem soll die Anleitungsperson (z.B. der Trainer) auf Anforderung ein negatives Testergebnis vorlegen, welches nicht älter als 24 Stunden sein darf. Die Trainerinnen und Trainer müssen sich also regelmäßig testen lassen. Zulässig ist zudem der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader.
Der Betrieb der Schwimmbäder ist untersagt. Das bedeutet, dass damit die nach Landesrecht bislang zulässigen Ausnahmen (Schulschwimmen, Anfängerschwimmkurse) derzeit nicht mehr möglich sind.

Kulturelle Einrichtungen wie Theater, Opern- und Konzerthäuser, Museen und Kinos bleiben geschlossen. Autokinos sind weiterhin gestattet.

Geschäfte
Die Geschäfte in Bonn mit Gütern des täglichen Bedarfs und existenzielle Dienstleistungen (z.B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, etc.) bleiben unabhängig vom Inzidenzwert geöffnet und dürfen weiterhin ohne negativen Test betreten werden. In allen anderen Geschäften gilt nach wie vor das Prinzip „click and collect“: Es ist also weiterhin kein Einkauf mit Aufenthalt in den Geschäften möglich, auch nicht mit einem negativen Testergebnis. Oberbürgermeisterin Dörner appelliert an die Bonnerinnen und Bonner, von dem Serviceangebot der Geschäfte in Bonn Gebrauch zu machen und damit den Einzelhandel zu stützen.

Die Auslieferung von Speisen und Getränken ist weiterhin erlaubt. Grundsätzlich sind körpernahe Dienstleistungen zum Kunden untersagt. Ausgenommen sind Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe und die Fußpflege. Dabei müssen in der Regel FFP2-Masken oder Masken mit gleicher Schutzwirkung getragen werden. Wer zum Friseur oder der Fußpflege will, muss ein höchstens 24 Stunden altes negatives Ergebnis eines Schnelltests vorweisen.

Inzidenzwert bei 199,9
Der Corona-Inzidenzwert liegt am Freitag, 23. April 2021, bei 199,9 bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen beträgt 659. Es handelt sich weiterhin um ein diffuses Infektionsgeschehen; in einer Senioreneinrichtung gibt es einen Ausbruch mit insgesamt 15 Betroffenen.

Seit 28. Februar 2020 wurden insgesamt 12.286 bestätigte Covid-19-Fälle verzeichnet. 10.932 Personen gelten als wieder genesen, 1.135 sind aktuell infiziert. 219 Menschen sind in Verbindung mit dem Coronavirus gestorben. 2.683 Bonnerinnen und Bonner befinden sich derzeit in Quarantäne.

In den Bonner Krankenhäusern liegen zurzeit 100 Menschen aus Bonn und dem Umland, die an Covid-19 erkrankt sind. 55 Patientinnen und Patienten werden auf Normalstationen betreut, 45 Personen liegen auf Intensivstationen, 36 von ihnen müssen beatmet werden.
Mittlerweile sind in Bonn 92.389 Erstimpfungen, davon 54.453 im Impfzentrum im WorldCCBonn, durchgeführt worden. 27.655 Personen haben bereits ihre Zweitimpfung erhalten, davon 11.176 im Impfzentrum. (StB)

 

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