Bad Honnef-Aegidienberg. Weniger Gefahren für Kinder, weniger Sachbeschädigungen und mehr Schutz für Pferde: Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Ortsbelange Aegidienberg möchte erreichen, dass rund um die Theodor-Weinz-Grundschule und das Gestüt Feldmann künftig strengere Regeln für Silvesterfeuerwerk gelten könnten.
Mit einem Antrag vom 13. Oktober bittet die Fraktion die Stadtverwaltung, die rechtlichen Voraussetzungen für zwei Feuerwerksverbotszonen zu prüfen. Sollten diese geschaffen werden können, soll die Verwaltung die Vorschläge den zuständigen Fachausschüssen zur Entscheidung vorlegen.
Blindgänger auf dem Schulgelände
Die erste vorgeschlagene Verbotszone umfasst die Theodor-Weinz-Grundschule einschließlich der umliegenden Sportstätten und Gebäude. Nach Auffassung der CDU geht es dabei vor allem um die Sicherheit von Kindern und den Schutz vor Vandalismus.
Auf dem Schulgelände befinden sich öffentlich zugängliche Spielgeräte und Spielplätze, die Familien häufig bereits am Neujahrstag wieder nutzen. Zurückgelassene Feuerwerksreste und Blindgänger könnten dort zu einer Gefahr werden. Die CDU verweist außerdem auf mögliche Sachbeschädigungen. Kameras seien bereits installiert worden; ein Feuerwerksverbot soll nach dem Willen der Fraktion eine zusätzliche vorbeugende Maßnahme sein.
Der Antrag geht dabei über ein Verbot des Abbrennens hinaus: Auf dem Schulgelände soll auch das Mitführen von Feuerwerk untersagt werden. Vorgesehen ist ein Verbot für sämtliche Feuerwerkskategorien der Klasse F.
Pferde vor Silvesterknallern schützen
Die zweite Verbotszone soll das Gestüt Feldmann im Bereich Hupperichweg, Im Musfeld und Peter-Staffel-Straße sowie dessen näheres Umfeld umfassen. Hier steht der Schutz der Pferde vor lauten Knallgeräuschen im Vordergrund.
Nach Darstellung der CDU versucht das Gestüt bereits, die Tiere auf möglichst weit von der Ortschaft entfernte Weiden und Stellplätze zu bringen. Das sei jedoch nicht immer möglich. Die Größe des Gestüts, eingeschränkt nutzbare Wiesenflächen im feuchten Winterhalbjahr und die zunehmende Bebauung begrenzten die Ausweichmöglichkeiten.
Deshalb soll die Verbotszone nach Vorstellung der Antragsteller über das eigentliche Gestütsgelände hinausreichen. Ziel sei es, die Knallbelastung für die Tiere möglichst weitgehend zu vermeiden.
Anders als im Bereich der Grundschule soll hier zwischen den Feuerwerkskategorien unterschieden werden: Feuerwerk der Kategorie F1 soll weiterhin erlaubt bleiben. Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 und höher soll dagegen verboten werden. Das bloße Mitführen von Feuerwerk soll zulässig bleiben, damit Anwohner es an anderen erlaubten Stellen in Aegidienberg verwenden können.
Stadt soll rechtliche Möglichkeiten prüfen
Die CDU begründet ihren Vorstoß auch mit der bestehenden Rechtslage. Zwar gebe es bereits gesetzliche Einschränkungen für Feuerwerk in der Nähe bestimmter Einrichtungen und besonders brandempfindlicher Gebäude. Schulen, Sportstätten und Gestüte seien von den in dem Antrag angeführten Regelungen jedoch nicht ausdrücklich erfasst.
Die Fraktion verweist auf Feuerwerksverbotszonen in anderen Städten und fordert eine Prüfung, auf welcher rechtlichen Grundlage auch in Nordrhein-Westfalen örtlich begrenzte Verbote eingerichtet werden können.
Pauschale Einschränkungen für ganz Aegidienberg lehnt die CDU nach eigener Darstellung ab. Stattdessen sollen die Verbote auf begründete Einzelfälle beschränkt bleiben. Beide Zonen müssten zudem klar erkennbar abgegrenzt werden.
Ob und in welcher Form die vorgeschlagenen Verbotszonen eingerichtet werden können, ist noch offen. Zunächst muss die Stadtverwaltung die rechtlichen und praktischen Voraussetzungen prüfen.
(red)









