Bad Honnef – Sofern die zwingend notwendigen und kontaktreduzierenden Maßnahmen der Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO NRW) vom 16. April eingehalten werden, können auch dieses Jahr Maibäume aufgestellt werden. Das erklärt der Erste Beigeordnete der Stadt Bad Honnef, Holger Heuser. Heißt: „Es dürfen maximal zwei Personen gemeinsam einen Baum bewegen, aufstellen und befestigen.”
Damit gegen diese Regel nicht verstoßen wird, werden auch in der Mainacht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Stadtgebiet unterwegs sein und die Einhaltung der Coronaschutzverordnung kontrollieren und notfalls durchsetzen, kündigt der Erste Beigeordnete an.
Kontrolliert werde dabei auch der Standort der Bäume:
Maibäume dürfen nur an privaten Häusern und dazu gehörenden Einbauten wie Zäune, Spaliere, Dachrinnen oder Fallrohre aufgestellt werden. Damit die Maibäume auch bei schlechtem Wetter oder Sturm nicht zur Gefahr werden, sind die Bäume standsicher aufzustellen und zu befestigen. An öffentlichen Straßenleuchten, Verkehrseinrichtungen, Verkehrszeichen oder zum öffentlichen Straßenraum zählendes Mobiliar ist das Aufstellen und Befestigen nicht erlaubt.
Der städtische Bau- und Betriebshof würde diese Maibäume unmittelbar abbauen, entsorgen und die Kosten in Rechnung stellen, kündigt die Stadt an.
Nicht nur für die Maitradition bedeutet das Coronavirus in diesem Jahr spürbare und zugleich unabdingbare Einschränkungen. Der Schutz vor dem Coronavirus und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger stehe weiterhin an erster Stelle, so Holger Heuser, der an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, die Schutzvorkehrungen des öffentlichen Raums auch im privaten Umfeld fortzusetzen: “Private Feiern mit der Familie oder Freunden, ob zum ersten Mai, zum Geburtstag oder zum Polterabend, sind auch weiterhin nicht im Sinne des Infektionsschutzes und daher bis auf weiteres zu unterlassen.”