Bad Honnef – Die Stadt Bad Honnef vereinheitlicht ihre Regelungen für Termine im Rathaus und den Bürgerbüros hinsichtlich der geltenden Maskenpflicht: Bei persönlicher Vorsprache ist nun eine sogenannte „medizinische Maske“ im Sinne der Coronaschutzverordnung NRW zu tragen. „Medizinische Masken im Sinne dieser Verordnung sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken wie KN95 oder N95“, erklärt Holger Heuser, Erster Beigeordneter der Stadt Bad Honnef: „Seit Montag gilt eine Pflicht zum Tragen derartiger Masken unter anderem in Geschäften des Einzelhandels, in Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen und im Öffentlichen Personennahverkehr. Medizinische Masken sollen nach neuen Erkenntnissen der Gesundheitsexperten sowohl die Mitmenschen als auch die Tragenden noch wirksamer als sogenannte Alltagsmasken vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen.“
Schon jetzt beobachtet die Stadt Bad Honnef, dass viele Menschen in ihrer Stadt mit entsprechenden Medizinischen Masken unterwegs sind, erklärt der Erste Beigeordnete: „Wir passen unsere Regelungen für unsere Orte mit Publikumsverkehr daher diesem neuen, einheitlichen Standard an.“
Der Trend der vergangenen Tage mit sinkenden nachgewiesenen Infektionsfällen zeige, das Infektionsgeschehen in der Stadt sei grundsätzlich auf einem guten Weg. Tatsächlich sei es für ein lange ersehntes Aufatmen noch zu früh, sagt Holger Heuser: „Die Entwicklungen des Pandemiegeschehens lassen sich nur schwer vorhersagen. Anders als im Frühjahr 2020 lassen sich Neuinfektionen und Infektionsketten weiterhin nicht immer lückenlos nachvollziehen, da das Virus buchstäblich in der Fläche angekommen ist. Und neue Mutationen, die sich noch schneller auf andere Mitmenschen übertragen lassen sollen, könnten die gerade gesunkenen Zahlen binnen kürzester Zeit wieder steigen lassen, wenn wir die gebotenen Schutzmaßnahmen jetzt vernachlässigen würden. Ich zolle den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt, den Beschäftigten im Stadtgebiet und allen, die durch ihr Verhalten mitwirken, das Infektionsgeschehen im Griff zu behalten, Dank und Anerkennung.“
Die Stadt Bad Honnef unterstützt diese Entwicklung und Mitwirkung mit der weiterhin gebotenen Kontrolle der Einhaltung der Coronaschutzverordnung NRW. Kontrollen, die den Schutz der Bevölkerung und insbesondere jener Mitmenschen sicherstellen, die sich vorbildlich an die Schutzmaßnahmen halten, betont Christoph Heck, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Bad Honnef: „Auch in der dritten Januarwoche haben wir täglich Betriebe wie Restaurants, Gaststätten, Imbisse und Kneipen in den Abendstunden überprüft. Insgesamt mehr als 20 Betriebe wurden durch die Außendienstmitarbeiter kontrolliert. Erfreulicherweise war lediglich in einer Rhöndorfer Gaststätte ein Verstoß festzustellen: Es wurden vier Personen angetroffen, die gemeinsam das Spiel der Fußball-Bundesliga verfolgten und dabei Getränke aus dem Ausschank zu sich nahmen. Gemeinsam mit der Polizei wurde die Schließverfügung der Gaststätte durchgesetzt und ein entsprechendes Bußgeldverfahren eingeleitet.“
Kontrolliert wurde auch die Pflicht der Verkaufsstellen von Tabak und Alkohol, die Vorgaben des Jugendschutzes einzuhalten. In drei von fünf Geschäften verlief der Einkauf einer beauftragten Testperson „ernüchternd“, da die Testperson unerlaubterweise hochprozentigen Wodka erwerben konnte. Eines der drei beanstandeten Geschäfte war bereits im Dezember 2020 beim Testkauf von Wodka durch eine jugendliche Testperson negativ aufgefallen. Gegen die jeweiligen Verkäufer beziehungsweise die Leitenden der betreffenden Geschäfte wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.