Bad Honnef. Bei der Einführung des Deutschlandtickets für Grundschüler hat es erhebliche Irritationen bei betroffenen Familien gegeben. Besonders die gesetzlich vorgeschriebene Mindestentfernung von zwei Kilometern zur nächstgelegenen Grundschule sorgt für Unmut. Die Stadtverwaltung hat deshalb die Kriterien für die Freifahrtberechtigung angepasst und prüft weitere Lösungen.
Wie aus einer Mitteilungsvorlage für den Bildungsausschuss hervorgeht, ist die Einführung des Deutschlandtickets Teil der beschlossenen Integration des Schülerspezialverkehrs in den öffentlichen Nahverkehr. Mit der Umstellung gelten die Kriterien der Schülerfahrkostenverordnung NRW.
Eine Änderung betrifft die Entfernung zur Schule: Die Zwei-Kilometer-Grenze wird künftig auf die tatsächlich besuchte Schule angewandt. Damit soll insbesondere auch der Schüleraustausch zwischen Berg- und Talregion berücksichtigt werden.
Auch beim Schulweg wurden Ausnahmen geschaffen. Die Außenbereiche von Aegidienberg bis auf Hövel wurden vollständig zugelassen. In Hövel gilt die Freifahrtberechtigung zudem für alle Kinder, die die Aegidienberger Straße queren müssen.
Nach Angaben der Verwaltung werden derzeit weitere Rückmeldungen ausgewertet. Dabei geht es auch um die Qualität und Verlässlichkeit der Schülerbeförderung im ÖPNV. Weitere Lösungsansätze für einen sicheren und günstigen Transport sollen geprüft werden.
Der Sachstand steht am 23. September 2026 im Bildungsausschuss auf der Tagesordnung.










