Rhein-Sieg-Kreis. Wer im Notfall den Rettungsdienst ruft, muss auch in Zukunft keine Angst vor versteckten Kosten oder Nachzahlungen haben. Nach einer aktuellen Mitteilung der Pressestelle des Rhein-Sieg-Kreises hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung am 1. Oktober eine neue Gebührensatzung beschlossen. Das Wichtigste für alle Bürgerinnen und Bürger vorweg: Es entsteht dadurch keine zusätzliche finanzielle Belastung.
Krankenkassen geben grünes Licht
Hintergrund der neuen Satzung ist eine Einigung mit den gesetzlichen Krankenkassen und den gewerblichen Berufsgenossenschaften. Die sogenannten Kostenträger haben der neuen Gebührenkalkulation rückwirkend zum 1. Januar 2026 zugestimmt. Für die Patienten bedeutet das absolute Verlässlichkeit: Der Rhein-Sieg-Kreis wird nicht an die Bürger herantreten, um Fehlbeträge einzufordern, die nicht von den Kassen abgedeckt sind.
Landrat Sebastian Schuster stellt klar: „Das heißt, dass den Bürgern, wie bisher gewohnt, nichts in Rechnung gestellt wird, wenn sie den Notruf wählen.“ Eine wichtige Ausnahme bleibt jedoch bestehen: Wer die Retter mutwillig oder missbräuchlich alarmiert, muss den Rettungseinsatz auch weiterhin aus eigener Tasche bezahlen.
Landeslösung sichert Finanzierung der „Fehlfahrten“
Zudem ist der Rhein-Sieg-Kreis einer Übergangsvereinbarung des Landes Nordrhein-Westfalen beigetreten. Diese sorgt für finanzielle Planungssicherheit im laufenden Jahr: Die Krankenkassen beteiligen sich dadurch befristet an den Kosten für sogenannte Fehlfahrten und Fehleinsätze – also Einsätze, bei denen die Retter ausrücken, vor Ort aber kein Patient transportiert werden muss.
Von Redaktion Honnef heute / Quelle: Rhein-Sieg-Kreis, Mitteilung von hei (redaktionell bearbeitet).










