Euskirchen – Als in der Nikolausnacht eine Streifenwagenbesatzung einen 40-jährigen Autofahrer im Rahmen einer Verkehrskontrolle anhalten wollte, ignorierte er die Anhaltesignale und gab Gummi. Es folgte eine Verfolgungsfahrt, die an einem einfachen Sperrpfosten abrupt endete. Der Kleinwagen des Flüchtenden passte hindurch, der Streifenwagen leider nicht.
Jedoch kam der Flüchtende vom „rechten Weg“ ab und wechselte auf das Gelände des Friedhofs von Kreuzweingarten (Kreis Euskirchen). Zu seinem Nachteil, denn dort kollidierte er mit einem Grabstein kollidiert, nachdem er zuvor mehrere Gräber beschädigt hatte.
Da der Mann im Fahrzeug seinen Schlüsselbund und seine Geldbörse hinterließ, hatten die Polizisten im weiteren Verlauf leichtes Spiel.
Was bleibt, ist eine umfangreiche Liste an Vorwürfen: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen und die Störung der Totenruhe. Außerdem wurde eine Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf den Weg gebracht.
Die Polizei Euskirchen: „Ein Friedhof mag als Kulisse für Horrorfilme taugen – als Rennstrecke eignet er sich jedoch nicht.“