Bad Honnef – Seit dem 23. August 2024 besteht in der Kita Unterm Regenbogen ein Betretungsverbot. Der Grund sind Bauschäden an der Deckenkonstruktion, die die Stadt wegen möglicher Gefahren dazu veranlasste, die Räumlichkeiten zu sperren. Zunächst wurde ein Betretungsverbot bis zum 30.8. ausgesprochen.
Bis heute konnte der Kitabetrieb nicht in vollem Umfang wieder aufgenommen werden. Ein Anbau ist von dem Schaden nicht betroffen. Dort findet zwar wieder regelmäßig Betreuung statt, aber zeitlich deutlich reduziert. Ebenso verhält es sich in den Ersatzräumen im Bunten Haus und im Jugendbereich der Ev. Kirchengemeinde in der Luisenstraße.
Für die Eltern, Kinder, die Mitarbeiter und den Träger ist die Situation fatal. Während der Träger nicht die volle Vertragsleistung zur Verfügung stellen kann, haben vor allem berufstätige Eltern teilweise erhebliche Probleme mit ihrer Alltagsorganisation. Finden sie keine Ersatzlösung für die Betreuung ihrer Kinder, müssen sie sich Urlaub nehmen oder um Sonderregelungen bitten. Im schlimmsten Fall müssen Eltern ihren Arbeitsplatz aufgeben oder sie arbeiten nur halbtags, was ein enormes Loch in die Wirtschaftskasse reißt.
Mittlerweile deutet einiges darauf hin, dass es ein ganzes Jahr dauern kann, bis die Kita wieder voll funktionsfähig ist und dass es bei der Sanierung um viel Geld geht.
Der stellv. DIACOR-Aufsichtsrat, Uwe Löttgen-Tangermann („Unser Kindergarten hat einen Dachschaden – und zwar einen erheblichen“), veröffentlichte in einem Beitrag in der kircheneigenen Zeitschrift „Angebote“: „Wie das alles behoben werden kann, weiß im Augenblick noch niemand so recht. Nur eines ist schon jetzt klar: Es dauert und kostet sehr viel Geld.“ Außerdem informierte er darüber, dass es eine „Versicherung für Deckenbalken, die nach 50 Jahren brechen, und Bindekonstruktionen, die aus dem Leim gehen“, nicht gebe.
Aber es sind auch andere Personen von der Situation betroffen. Denn die Kita Unterm Regenbogen vermietet in dem betroffenen Gebäude zwei Wohnungen. Eine wird von der früheren Kindergartenleiterin, Barbara Bohnen, genutzt. Die Pädagogin hatte bis zu ihrer Verrentung mit 65 Jahren 27 Jahre in der evangelischen Einrichtung gearbeitet, seit 2011 als Leiterin. Auch sie ist von dem Betretungsverbot betroffen. Was bedeutet: Sie kann nicht mehr in ihre Wohnung.
Am 4.9. wurde ihr telefonisch vom Vermieter mitgeteilt, dass sie ihre Wohnung verlassen müsse. Da es keine behördliche Aufforderung bis dahin gab, blieb sie noch zwei Tage in ihrem Zuhause. Dann war eine Reise nach München geplant, zur Einschulung der Enkeltochter.
Wissen muss man, dass die 70-jährige frühere Kitaleiterin zu 80 Prozent mehrfach behindert ist, eine Sehbehinderung und eine Gehbehinderung hat. In ihrem Behindertenausweis ist ein B vermerkt, was bedeutet, dass sie zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson berechtigt ist.
Als sie aus München zurückkam, ging sie wieder in ihre Wohnung („Wo sollte ich denn hin?“), rief bei der Stadt an. Statt Hilfe zu bekommen, erfuhr sie das Gegenteil: „Ich bin angebrüllt worden, mir ist mit Strafe gedroht worden. Was mir einfiele, meine Wohnung zu betreten!“ Bis 13 Uhr solle sie die Wohnung verlassen. So etwas hätte sie ihr ganzes Leben noch nicht erlebt.
Notdürftig packte sie einige Sachen zusammen und bat ihren Bekannten um Hilfe. Obwohl er selbst nur eine kleine Wohnung in Unkel bewohnt, kam Barbara Bohnen bei ihm vorläufig unter, wohnte aber auch zwischenzeitlich bei Freundinnen. Beiden ist klar, dass das kein Dauerzustand sein kann, zumal die Wohnung ihres Bekannten im zweiten Stock liegt und alles andere als behindertengerecht ist. „Das war eine Situation, in der mir fast der Boden unter den Füßen weggezogen wurde“, äußert sie sich immer noch geschockt.
Trotz Wohnungslosigkeit fand die schwerstbehinderte Frau bislang weder eine adäquate Unterkunft noch eine amtliche Stelle, von der sie in ihrer Notlage Unterstützung erhielt. Und auch der Vermieter, die DIACOR Gesellschaft für diakonische Aufgaben mbH, ist ihr keine Hilfe. Eine Ersatzwohnung konnte er ihr nicht anbieten (und ist in diesem besonderen Fall wohl auch nicht dazu verpflichtet).
Seit vier Wochen sei sie nun obdachlos, schrieb Barbara Bohnen an ihren Vermieter, pendele zwischen verschiedenen Wohnnotstellen hin und her, was wegen ihrer hohen Mobilitätseinschränkung und ihrer Schwerbehinderung eine unzumutbare Belastung für sie sei. Bei ihrem Bekannten könne sie wegen der Enge und der für eine behinderte Person schlechten Wohnungssituation auch nicht viel länger bleiben.
Gerne will die frühere DIACOR-Mitarbeiterin in ihrer Wohnung am Feilweg bleiben. Ginge das nicht, würde sie sich um eine dauerhafte Wohnlösung kümmern. Die untragbare Situation müsse ein schnelles Ende finden. Deshalb brauche sie jetzt Klarheit.
Ein schnelles Ende könnte beispielsweise herbeigeführt werden, wenn bekannt wäre, ob Barbara Bohnens Wohnung überhaupt gefährdet ist. Offensichtlich ist eine Aussage dazu auch nach fünf Wochen nicht möglich.
„Alle Menschen sind gleich“, sagt die frühere Erzieherin, aber nach 27 Jahren hätte sie sich von ihrem ehemaligen Arbeitgeber mehr Empathie gewünscht. Nie sei jemand auf sie zugegangen, habe sich für ihre Situation interessiert, auch die Pfarrerin und der frühere Pfarrer nicht. Für sie sei das eine menschliche Enttäuschung.