Rhein-Sieg-Kreis / Swisttal – Im Rhein-Sieg-Kreis ist die Geflügelpest nachgewiesen worden. Bei mehreren verendeten Wildgänsen in Swisttal-Dünstekoven wurde das Aviäre Influenza Virus vom Typ H5N1 festgestellt. Damit liegt ein bestätigter Ausbruch bei Wildvögeln vor.
Nach Angaben des Kreises wurden in der vergangenen Woche über 30 tote Wildgänse geborgen. Acht Kadaver sind im Chemischen Veterinär- und Untersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper untersucht worden – mit eindeutigem Ergebnis: In allen Proben wurde das Virus nachgewiesen. Das Friedrich-Löffler-Institut bestätigte den Befund am 18. März 2026 offiziell.
Noch keine Aufstallungspflicht
Trotz des Nachweises sieht der Rhein-Sieg-Kreis derzeit von einer generellen Aufstallungspflicht für Hausgeflügel ab. Das Geschehen sei bislang lokal begrenzt. Zudem handele es sich bei den umliegenden Geflügelhaltungen überwiegend um kleinere Hobbybestände.
Gleichwohl warnen die Behörden vor der Dynamik der Tierseuche und rufen alle Geflügelhalterinnen und -halter zu erhöhter Vorsicht auf.
Biosicherheitsmaßnahmen dringend empfohlen
Um eine Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern, sollten Halterinnen und Halter konsequent auf Hygienemaßnahmen achten. Dazu gehört unter anderem:
- Futter, Wasser und Einstreu für Wildvögel unzugänglich lagern
- Geflügel möglichst getrennt von Wildvögeln halten
- Schutzkleidung beim Betreten der Ställe tragen
- Ausläufe bei Bedarf abdecken, etwa mit Planen
Auch ein vorsorgliches Aufstallen der Tiere kann sinnvoll sein, selbst wenn dies aktuell noch nicht verpflichtend ist.
Symptome und Meldepflicht
Eine Infektion mit H5N1 kann bei Geflügel schnell und meist tödlich verlaufen. Typische Anzeichen sind Atemnot, Abgeschlagenheit, Durchfall, ein Rückgang der Legeleistung sowie eine bläuliche Verfärbung der Haut.
Die Inkubationszeit liegt – je nach Vogelart – zwischen wenigen Stunden und bis zu 21 Tagen. Treten in kleineren Beständen (bis 100 Tiere) innerhalb von 24 Stunden mindestens drei Todesfälle auf, gilt dies als deutlicher Verdacht auf Geflügelpest. In solchen Fällen ist unverzüglich eine tierärztliche Untersuchung vorgeschrieben.
Bürger sollen Funde melden
Wer tote Wasservögel oder Greifvögel entdeckt, sollte diese nicht berühren und den Fund umgehend dem zuständigen Ordnungsamt oder dem Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises melden.
Weitere Informationen sowie Merkblätter stellt der Kreis online zur Verfügung.











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