Grafenwerth: BUND fordert Rechtsanwendung

/

Bad Honnef – Am 25.1.2020 hat der BUND Klage gegen einen landschaftsrechtlichen Befreiungsbescheid der Kreisverwaltung Siegburg erhoben. Diese Klage habe aufschiebende Wirkung.

Nun beklagt der BUND, trotz der aufschiebenden Wirkung seien heute die „klagegegenständlichen Baumaßnamen“ auf der Insel Grafenwerth fortgesetzt und „Rückschnittmaßnahmen“ an den Bäumen durchgeführt worden. Der Umweltverband fordert die Stadt Bad Honnef „zur Rechtsanwendung auf“.

Die Stadt Bad Honnef erklärt dazu, es handele sich um turnusmäßige Pflegemaßnahmen, die regelmäßig im Jahr durchgeführt würden. Sie hätten nichts mit den klagegegenständlichen Maßnamen zu tun.

Laut Verwaltungsgericht bedeute „Klage mit aufschiebender Wirkung“, dass im Normalfall die Klage zum Vollzug gebracht werden müsste. Zu diesem konkreten Fall machte es allerdings  keine verbindliche Aussage.

Der Kreis teilte am Abend auf Anfrage mit, dass die Stadt Bad Honnef einen Antrag auf sofortigen Vollzug gestellt hätte, der nun vordringlich vom Kreis bearbeitet würde. Bedeutet: Die Arbeiten können dann weitergehen, es sei denn, der BUND würde dagegen vorgehen. Dann würde die eingereichte Klage im Eilverfahren behandelt.