Bad Honnef – Gerade haben die Arbeiten zur Entwicklung des nördlichen Bereichs der Insel Grafenwerth begonnen, nun könnten sie vorerst wieder gestoppt werden.
Der BUND NRW teilt heute mit, dass er Klage beim VG Köln gegen den Befreiungsbescheid der unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises für die geplanten Baumaßnahmen auf der Insel Grafenwerth erhoben hat. Die Klage habe aufschiebende Wirkung.
Entgegen der Annahme der Behörde ginge es bei dem Bauvorhaben nicht darum, die Erholungsnutzung auf der Insel so zu lenken, dass dort neben der Freizeitnutzung mehr Naturschutz möglich werde, sondern darum, die Freizeitnutzung auf Spielfeldern, Spielplätzen, einer Freitreppe und im Zuge von Festivals insgesamt zu erhöhen. „Für den Naturschutz wirksame und störungsfreie neue Ruhezonen entstehen durch die Maßnahmen nicht“, so der BUND.
Noch naturnahe Strände an der Nordspitze würden weiter baulich überformt, im Auwald Spielplätze angelegt, die eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht zu Lasten der Altbäume auslösten, argumentieren die Naturschützer. Eine „Erhöhung“ der Attraktivität der Insel sei das Planungsziel. Die Empfehlung des Naturschutzbeirates, auf die geplante Freitreppe am Rheinufer zu verzichten, sei nicht berücksichtig worden.
Bedauerlich für den BUND sei es, dass der Bad Honnefer Rat die 3,3 Mio. Euro teuren Maßnahmen gegen die Natur angesichts von Klimawandel und Insektensterben überhaupt verfolge. Aufgabe einer Naturschutzbehörde sei es dann jedoch, auf die rechtlichen und fachlichen Grenzen des Möglichen hinzuweisen und eine Befreiung zu verweigern. „Schutz nur auf dem Papier einer Schutzgebietsverordnung und ohne Vollzug rettet die Natur unserer Region nicht“, erklärt der BUND.
Tatsächlich würden die Schutzziele der Verordnung dem Bauanliegen nicht entsprechen und sie seien auch nicht über eine Befreiung überwindbar. Weder überwiege das öffentliche Interesse der baulich geprägten Freizeitnutzung gegenüber dem des Landschaftsschutzes, noch liege ein atypischer Einzelfall vor.
Die Schutzziele der VO nennen u.a.:
• „Entwicklungspotential für den regionalen Biotopverbund“
• „als Lebensraum für landschaftstypische Tiere und Pflanzen“
• „als Puffer in der Randzone bestehender Naturschutzgebiete“ (ein FFH-Gebiet darf hier analog als relevant angesehen werden)
• „des Rheins und seiner Ufer mit Inseln und Buhnenbereichen in seiner Funktion als Fließgewässer-Lebensraum und überregionale Achse des Biotopverbundes“
Für bedenklich hält der BUND, dass die Fördergelder aus dem Etat „Zukunft Stadtgrün“ für dieses unzeitgemäße Bauvorhaben überhaupt bewilligt worden seien. Die Förderziele würden zu einer anspruchsvollen Grünentwicklung im Bad Honnefer Stadtpark sehr gut passen. „Sie passen jedoch überhaupt nicht zu Baumaßnahmen auf der Insel Grafenwerth, für die die Schutzgebietsverordnung eine Beschränkung auf die landschaftsorientierte Erholung und die Stärkung des Biotopverbundes vorsieht“, so der BUND.
Das ausdrückliche Ziel der Förderung, Stadtgrün und die Entwicklung der Biologischen Vielfalt gleichermaßen zu unterstützen, werde nach Auffassung des BUND nicht erreicht. Dafür fehlten dem Konzept Bausteine, die der biologischen Vielfalt tatsächlich dienlich wären. „Stattdessen sollen Höhlenbäume gefällt, Wege gebaut und Spielplätze mit Geräten angelegt werden. Natürliche Elemente wie der Strand und der Wald, die dem Naturerleben an der Nordspitze dienen, werden überbaut und naturferner. Rückbaumaßnahmen zu Gunsten der Natur fehlen“, so die Analyse des BUND.
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