Bad Honnef – In Bad Honnef verschickt die Verwaltung in der nächsten Woche die neuen Grundsteuerbescheide. Nötig wurde eine Neuberechnung nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018: „Das Aussetzen der im Recht der Einheitsbewertung ursprünglich vorgesehenen periodischen Hauptfeststellung seit dem Jahr 1964 führt bei der Grundsteuer zwangsläufig in zunehmendem Umfang zu Ungleichbehandlungen durch Wertverzerrungen“, heißt es darin. In den neuen Bundesländern werden sogar noch Daten aus dem Jahr 1935 zugrunde gelegt.
Das Verfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, die Grundsteuer wertorientiert zu reformieren. 2019 wurde daraufhin vom Bundestag eine geänderte Gesetzgebung beschlossen, die nach einer Übergangszeit zum 1.1.2025 in Kraft trat.
Zur Umsetzung der Reform haben die Finanzämter neue Grundsteuerwerte ermittelt. Aus diesen Werten und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wird der Grundsteuer-Messbetrag errechnet. Der Messbescheid ist verbindlich, Gemeinden dürfen davon nicht abweichen. In einem letzten Schritt wenden die Gemeinden nur noch ihre Hebesätze an, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen.
Die Stadt Bad Honnef hat eine umfangreiche Informationskampagne zur neuen Grundsteuer entwickelt, um für die Bürgerinnen und Bürger größtmögliche Transparenz zu schaffen. So wurden unter anderem eine Broschüre mit weiterführenden Informationen und ein Erklärvideo erstellt und ein Bürgerbrief zur Grundsteuer B entwickelt, der auch auf der Website abrufbar ist. Hier erfahren Interessierte, dass die Bewertung ausschließlich in der Verantwortung der Finanzverwaltung liegt und die Stadt Bad Honnef darauf keinen Einfluss hat. Außerdem werden die Schritte aufgezeigt, die zur Ermittlung der neuen Grundsteuer zugrunde gelegt werden.
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern. Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer gemäß den geltenden zivilrechtlichen Bestimmungen über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.
Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu. Derzeit sind es über 15 Mrd. Euro jährlich. Damit zählt die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Diese Mittel benötigen die Gemeinden, um damit Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Büchereien zu finanzieren und wichtige Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken vorzunehmen.
Der durch die Stadt Bad Honnef festgelegte Hebesatz beruht auf einem Beschluss des Rates der Stadt Bad Honnef. „Der Rat der Stadt hat im vergangenen Dezember trotz signifikanter Unterdeckungen im Haushaltsplan entschieden, die vom Land Nordrhein-Westfalen berechneten aufkommensneutralen Hebesätze zu verwenden. Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B fällt somit niedriger aus als in 2024“, heißt es in der Broschüre. Bürgermeister Otto Neuhoff betonte heute in einem Pressegespräch im Rathaus, dass dies daran läge, dass die Werte bislang in Bad Honnef zu niedrig waren. Das bedeute nicht, dass die Grundsteuer sinke, auch nicht, dass die individuelle Grundsteuer gleich bleibe.
Die Hebesätze in 2024 betrugen:
Grundsteuer A = 280 v.H.
Grundsteuer B = 815 v.H.
Hebesätze ab 2025 (Grundsteuerreform):
Grundsteuer A = 128 v.H.
Grundsteuer B = 771 v.H.
Gleichzeitig weist die Stadt in ihrer Broschüre darauf hin, dass sie sich für das Modell „Aufkommensneutralität“ entschieden hat, was wiederum heißt, „dass Städte und Gemeinden nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten sollen. Im Jahr 2025 wird ähnlich viel Grundsteuer eingenommen wie in 2024. Die Reform soll also kein Grund dafür sein, die städtischen Einnahmen zu erhöhen. Aufkommensneutral bedeutet, dass die Stadt nicht insgesamt mehr einnimmt als zuvor.“
Auch auf die Problematik der Hebesatzdifferenzierung wird in der Broschüre eingegangen. Während andere Bundesländer bereits mit verschiedenen Messzahlen auf die unterschiedliche Belastung von Wohngrundstücken und Gewerbeimmobilien frühzeitig reagiert haben, hat das Land NRW erst im Sommer 2024 ein Gesetz beschlossen, „das es Städten und Gemeinden ermöglicht, für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze festzulegen“. Da es hier „erhebliche“ Rechtsunsicherheit gibt, die allein die Kommunen verantworten müssen, hat der Stadtrat entschieden, von der Möglichkeit differenzierter Hebesätze zunächst keinen Gebrauch zu machen. Im Klagefall müsste die Verwaltung zeitweise auf Grundsteuereinnahmen verzichten und teure Kredite aufnehmen, um das Funktionieren der Infrastruktur aufrechtzuerhalten.
Nicht zuletzt hat auch die Hebesatzdifferenzierung dazu geführt, dass es zu Verzögerungen bei der Gesetzesumsetzung kommt, da „enorme technische Hürden“ gemeistert werden müssen und bestimmte Tools vom Land nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden. So erwartet die Stadt, dass Bescheide nicht wie gewohnt verschickt werden können. 12.300 Bescheide wurden mittlerweile verschickt, 300 fehlen noch.
Bürgermeister Otto Neuhoff übt Kritik am Land und kann nicht verstehen, dass alles auf den letzten Drücker umgesetzt werden muss, obwohl seit 2019 Zeit gewesen sei. Die Umsetzung des Steuergesetzes hat die Stadt laut Kämmerer Martin Gautsch etwa 100.000 EUR gekostet, anderthalb Mitarbeiter seien damit ein ganzes Jahr beschäftigt gewesen.