Bad Honnef – Der harte Lockdown ist beschlossene Sache: Ab Mittwoch müssen demnach unter anderem große Teile des Einzelhandels schließen. Feuerwerk an Silvester soll verboten werden.
Der Einzelhandel schließt in weiten Teilen vom 16. Dezember bis zum 10. Januar. Ebenfalls untersagt ist der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. An Silvester und Neujahr gilt bundesweit ein „An- und Versammlungsverbot“.
Ausnahmen sollen demnach sein:
Armin Laschet zu den neuen Regeln live
Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel
Abhol-/Lieferdienste sowie Getränkemärkte
Reformhäuser und Apotheken
Sanitätshäuser und Drogerien
Optiker und Hörgeräteakustiker
Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten
Banken und Sparkassen
Zeitungsverkaufsläden und Poststellen
Reinigungen und Waschsalons
Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte
Auch für den Weihnachtsbaumverkauf gelten Ausnahmen. Dagegen werden Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe geschlossen.
Der Bund will die Corona-Hilfen für Unternehmen deutlich ausweiten. Demnach werden der Höchstbetrag bei der sogenannten Überbrückungshilfe III von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht. Der maximale Zuschuss ist geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen.