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Lesen: Hubig will Mieter besser schützen: Neue Regeln für Möblierungszuschlag und Kurzzeitmieten
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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > News > Hubig will Mieter besser schützen: Neue Regeln für Möblierungszuschlag und Kurzzeitmieten
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Hubig will Mieter besser schützen: Neue Regeln für Möblierungszuschlag und Kurzzeitmieten

Letztes Update: 08.02.2026
dts Nachrichtenagentur
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2 Min Lesezeit
Fassadenbeschriftung gegen Mieterhöhungen (Archiv)
Fassadenbeschriftung gegen Mieterhöhungen (Archiv) / Bild: via dts Nachrichtenagentur
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) legt einen Vorschlag vor, wie Mieter besser vor teuren möblierten Wohnungsangeboten und Kurzzeitmietverträgen geschützt werden könnten. Am Sonntag soll ein erster Entwurf für eine entsprechende Gesetzesänderung an die Verbände geschickt werden, damit diese Stellung nehmen können.

Demnach sollen Vermieter in angespannten Wohnungsmärkten ausweisen müssen, wie viel sie wegen einer Möblierung auf die Miete aufschlagen wollen, zitiert das „ARD-Hauptstadtstudio“ aus dem Text. Die Angabe soll unaufgefordert und bevor ein Mieter signalisiert, dass er die Wohnung gerne haben möchte, gemacht werden. Vermeiden Vermieter diese Angabe, sollen Mieter nur so viel zahlen müssen, wie ohne die Möblierung verlangt werden dürfte.

Der Zuschlag muss nach dem Entwurf „angemessen“ sein. Dafür soll er sich am Anschaffungswert der Einrichtung orientieren und daran, wie abgenutzt diese bereits ist.

Für eine vollständig möblierte Wohnung schlägt das Justizministerium eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete vor. Des Weiteren sollen vorübergehende Mietverträge künftig nur noch dann von der Mietpreisbremse ausgenommen werden, wenn sie für maximal sechs Monate abgeschlossen werden. Außerdem braucht es für die Befristung einen besonderen Grund auf Seiten des Mieters – etwa berufliche Gründe.

Bei einem weiteren Vorschlag geht es um sogenannte Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren. Künftig soll die Miete in Fällen starker Preissteigerungen um maximal 3,5 Prozent erhöht werden dürfen.

Außerdem soll künftig im Falle eines Zahlungsverzugs auch eine ordentliche Kündigung einmalig abgewendet werden können, sofern die ausstehende Miete gezahlt wird. Die jetzt vorgelegten Vorschläge entsprechen den Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag. Bereits umgesetzt wurde die Verlängerung der Mietpreisebremse um vier Jahre.

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