Auch die Köbesse sind diesmal wieder mit dabei

Inselkonzerte: BUND wirft Verwaltungen Verantwortungslosigkeit vor und erinnert an Klimakatastrophe

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Bad Honnef – Heftige Kritik erfährt der BUND NRW zurzeit von vielen Seiten. Ihm wird eine fundamentalistische Vorgehensweise bei der Beurteilung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich der geplanten Konzerte auf der Insel Grafenwerth vorgeworfen. BUND-Sprecher Achim Baumgartner, der im Zentrum der Kritik steht, wirft indes der Bezirksregierung, dem Kreis und der Stadt Bad Honnef vor, ihrer Verantwortung nicht gerecht zu werden.

„Die Klimakatastrophe läuft auf Hochtouren, die Natur wird in den nächsten Jahren für den Umbau der Energiewirtschaft beträchtliche Flächen zusätzlich an noch verbliebenem Lebensraum verlieren. Durch Siedlungs-, Straßen- und Wegebau verschwinden weiterhin hunderte Hektar Land um menschliche Bedürfnisse zu befriedigen. Das Artensterben schreitet, auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel, mit Abstand am schnellsten voran und ist kaum noch zu stoppen“, schreibt BUND-Sprecher Achim Baumgartner in einer heute veröffentlichten Pressemeldung.

Im April 2021 habe das Verfassungsgericht daran erinnert, dass die Nachhaltigkeitsziele des Artikels 20 a Grundgesetz auch jetzt zu erfüllen sind. In diesem Kontext schreite der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ein. Zuvor habe er seit August 2021 mehrmals Versuche unternommen, den Konflikt auf dem Verwaltungswege zu klären. Es ginge bei dem Thema um „die rechtswidrig geplante und kommerzielle Nutzung eines unter Schutz stehenden Naherholungsgebietes“.

Baumgartner: „Das Gericht bestätigt, dass die zuständigen Verwaltungen geltendes Recht ignoriert und nicht angewandt haben. Im aktuellen Genehmigungsbescheid wird, ohne dass ein behördliches Ermessen ausgeübt worden wäre, billigend der Tod von Vögeln und Fledermäusen in Kauf genommen. Eine Bewältigung der Auswirkungen der Auswirkungen mit der akustischen Belastung fehlt.“

Die Zurechtweisungen, die der BUND dafür von Politiker*innen erhalte, die einen Eid auf den Rechtsstaat abgelegt hätten und die Naturschutz im Munde trügen, verrate sehr viel über die Glaubwürdigkeit und Kenntnis der Beschwerdeführer*innen. Andere gingen der falschen Darstellung auf dem Leim, dass hier eine Insel vom Menschen geräumt werden solle, während der Naturschutzverband gerade das Recht, die Insel uneingeschränkt als
Privatperson kostenlos zu nutzen, verteidige.

Baumgartner: „Es muss Raum bleiben für bürgerschaftliche Veranstaltungen der hier lebenden Menschen, so wie die Landschaftsschutzgebietsverordnung sie auch ermöglicht. Dieser Raum wird bei einer beschränkten Belastbarkeit der Inselnatur aber genommen, wenn kommerzielle Konzerte die Schutzgüter für ihren Gewinn zerstören.“

Baumgartner fragt, wofür eigentlich Konzerthäuser und Stadien errichtet und unterhalten werden, wenn kommerzielle Kulturveranstaltungen dort nicht stattfinden, sondern in die Natur verlegt werden, wo jeweils mit viel Aufwand eine störende Infrastruktur errichtet werden muss, die anderswo längst bereitsteht.

Die Insel Grafenwerth sei laut BUND NRW ein einzigartiger Naturschatz, der im Biotopverbund entlang des Rheins unabkömmlich ist. Anstatt als Stadt diesen Schatz zu mehren, werde er durch Fehlplanungen, bauliche Urbanisierung und falsche Grünpflege in dieser Qualität mehr und mehr entwertet und zerstört.
 

Kartenvorverkauf:
Bad Honnef, Brunnencafé, Kirchstr./Hauptstr.
Bad Honnef-Aegidienberg, Café Schlimbach, Aegidiusplatz
Online: eventime-light.de (zzgl. Gebühr)
Abendkasse: geöffnet ab 18.30 Uhr.
Vorbestellungen: 02224-1237227 oder info@zeughaus-kleinkunst.de

 

Wie immer das Gericht im jetzt laufenden Eilverfahren entscheiden werde, so dürften die Beschwerdeführenden hinterfragen, ob die „mitunter massive, falsche und unsachliche Kritik für die Verteidigung von fehlgeplanten Konzertveranstaltungen hier angemessen ist“, erklärt Baumgartner.

Deutlich kritisiert der BUND-Sprecher die Bezirksregierung, und „insbesondere“ die Stadt Bad Honnef. Sie seien die wahren Verantwortlichen, weil sie „hier eine Planung entgegen der Verordnung durchführen“ und „die ihrer Verantwortung, den Schutz der Inselnatur mit zu denken und zu gestalten, etwa durch Auswahl und angepasste Terminierung der Veranstaltungen, nicht gerecht geworden sind“.

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