Bad Honnef – Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln gegen die Durchführung der Konzerte am Wochenende auf der Insel Grafenwerth, traf alle Beteiligten wie ein Hammer. Die Bühne auf der Insel ist schon längst aufgebaut, die Restarbeiten gehen gemäßigt weiter. Denn: „Noch liegt nur ein Hängebeschluss des VG Köln vor. Der für heute angekündigte komplette Beschluss des Gerichts kann u.E. noch immer alle Optionen enthalten, auch die Zulassung der Veranstaltungen oder einzelner Veranstaltungen“, stellt auch BUND-Sprecher Achim Baumgartner klar.
Aus dem Rathaus kamen bislang keine offiziellen Stellungnahmen. Auch Veranstalter Ernst Ludwig Hartz gibt sich gelassen – jedenfalls nach außen.: „Wir warten auf das komplette Urteil und prüfen alle Möglichkeiten.“ Er sei jetzt über 40 Jahre im Geschäft, aber so etwas habe er noch nicht erlebt. Er betont erneut, er habe nicht gewusst, dass er eine Genehmigung brauche. Beim Joan Baez-Konzert habe er auch keine beantragen müssen.
Allerdings: Jeder kleinste Bad Honnefer Club, der eine öffentliche Veranstaltung durchführt, muss einen Antrag auf Genehmigung bei der Stadt stellen.
Nicht nur den Veranstalter dürfte eine Absage viel Geld kosten. Auch die Bewirtschaftung auf der Insel hat sich das Pfingstwochenende umsatzmäßig bestimmt anders vorgestellt. Immerhin werden rund 10.000 Insel-Besucher erwartet.