Bonn – Bonn bereitet sich auf die Silvesternacht 2025/2026 vor und kündigt aus Sicherheitsgründen erneut eine vorübergehende Sperrung der Kennedybrücke für den Autoverkehr an. Wie die Stadt in einer Pressemeldung mitteilt, wird die Brücke voraussichtlich zwischen 23:30 Uhr und 2:00 Uhr nicht für Autos befahrbar sein. Hintergrund ist die erwartete große Zahl an Menschen, die von dort aus das Silvesterfeuerwerk beobachten möchten.
Der öffentliche Nahverkehr sowie Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst können die Kennedybrücke weiterhin passieren. Busse und Bahnen nutzen dafür den Gleisbereich der Straßenbahn. Die Stadt appelliert daher dringend an Besucherinnen und Besucher, diesen Bereich freizuhalten und ihn keinesfalls für das Abbrennen von Raketen oder Feuerwerksbatterien zu nutzen. Wann die Brücke wieder vollständig freigegeben wird, entscheiden Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt je nach Lage vor Ort.
Zufahrten links- und rechtsrheinisch gesperrt
Linksrheinisch ist die Zufahrt zur Kennedybrücke ab der Kreuzung Berliner Freiheit / Belderberg / Sandkaule nicht mehr möglich. Rechtsrheinisch werden Sperren ab dem Konrad-Adenauer-Platz (Höhe Hermannstraße) sowie ab der Professor-Neu-Allee / Combahnstraße eingerichtet. Insgesamt planen die Sicherheitsbehörden eine hohe Präsenz im gesamten Stadtgebiet und stehen hierzu in engem Austausch.
Kein generelles Böllerverbot – aber klare Appelle
Ein allgemeines Feuerwerks- oder „Böllerverbot“ wird es in Bonn auch in diesem Jahr nicht geben. Laut Stadt wäre ein solches Verbot rechtlich nur bei nachweisbaren Gefahrensituationen oder deutlich erhöhten Verletztenzahlen möglich. Diese Voraussetzungen seien derzeit nicht gegeben. Auch Aspekte wie Feinstaub- oder Lärmbelastung reichten rechtlich nicht aus.
Dennoch ruft die Stadt eindringlich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Silvesterfeuerwerk auf. Immer wieder komme es zu Verletzungen und Brandschäden. Die Bonner Feuerwehr hat deshalb Verhaltenstipps zum sicheren Umgang mit Raketen und Böllern zusammengestellt, die auf der städtischen Website abrufbar sind.
Striktes Feuerwerksverbot in Naturschutzgebieten
Besonders deutlich weist die Stadt auf das grundsätzliche Verbot von Feuerwerk in Naturschutzgebieten hin. In Bonn betrifft das die Gebiete Ennert, Siegmündung, Kottenforst und Rodderberg, die teilweise als europaweit geschützte Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Gebiete ausgewiesen sind.
Der Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen habe hier oberste Priorität. Lärm und grelles Licht bedeuteten für viele Tiere erheblichen Stress, zudem entstehe durch Feuerwerk zwangsläufig Müll. „Gerade in unseren wertvollen Naturschutzgebieten hat das nichts zu suchen“, betont David Baier, Leiter des Amtes für Umwelt und Stadtgrün.
Auch wenn Landschaftspläne nicht immer ein ausdrückliches Feuerwerksverbot enthalten, greifen Regelungen aus dem Bundesnaturschutzgesetz und der FFH-Richtlinie. So ist es unter anderem verboten, geschützte Tiere absichtlich zu stören, Lebensräume zu beschädigen, Wege zu verlassen, Feuer zu entfachen oder Müll zu hinterlassen.
Die Stadt Bonn setzt in der Silvesternacht auf Prävention, Präsenz und Eigenverantwortung. Wer den Jahreswechsel feiern möchte, sollte die Sperrungen rund um die Kennedybrücke einplanen, Rücksicht auf andere nehmen und insbesondere die strengen Regeln in Naturschutzgebieten beachten. Weitere Informationen stellt die Stadt online zur Verfügung.






