Bonn. Gegen die geplante Umgestaltung der Verkehrsführung auf der Oxfordstraße und der Adenauerallee in Bonn regt sich juristischer Widerstand. Wie der ADFC Bonn/Rhein-Sieg mitteilt, haben der Fahrradclub sowie sechs Privatpersonen Klage eingereicht. Ziel ist es, die bestehenden Fahrradspuren auf den beiden wichtigen Innenstadtachsen zu erhalten.
Nach Angaben des ADFC richtet sich die Klage gegen die von der Stadt begonnenen Markierungsarbeiten, mit denen die Verkehrsführung im Zuge der Sperrung der Nordbrücke angepasst werden soll. Im Eilverfahren beantragen die Kläger unter anderem einen vorläufigen Stopp der Arbeiten sowie die Herausgabe der verkehrsrechtlichen Anordnungen und der zugrunde liegenden Abwägungen.
Kritik an geplanter Verkehrsführung
Nach Darstellung des ADFC sollen Teile der bisherigen Rad- und Busspuren entfallen. Radfahrende würden stattdessen teilweise auf sogenannte Schutzstreifen oder über eine Umleitungsstrecke durch die Fußgängerzone geführt. Aus Sicht der Kläger verschlechtere dies die Sicherheit deutlich.
Der Fahrradclub hält insbesondere die vorgesehene Umleitung über Budapester Straße, Sternstraße, Sterntorbrücke, Friedensplatz und Wilhelmstraße für problematisch. Dort treffen nach Angaben des ADFC Fußgänger, Radfahrende und zahlreiche Buslinien auf engem Raum zusammen. Auch die vorgesehenen Schutzstreifen auf der Oxfordstraße böten angesichts des hohen Verkehrsaufkommens keinen ausreichenden Schutz.
Verschiedene Betroffene als Kläger
Zu den Klägern gehören laut ADFC unter anderem Pendler, Familien sowie Menschen, die auf das Fahrrad als Verkehrsmittel angewiesen sind. Gemeinsam sei ihnen, dass sie die Adenauerallee und die Oxfordstraße regelmäßig mit dem Fahrrad nutzen und künftig Abschnitte gemeinsam mit dem motorisierten Verkehr befahren müssten.
Der Co-Vorsitzende des ADFC Bonn/Rhein-Sieg, Peter Lorscheid, erklärte laut Pressemitteilung, die Oxfordstraße sei eine zentrale Verbindung für den Radverkehr. Die Sicherheit der Radfahrenden dürfe nicht zugunsten eines aus Sicht des Verbandes fraglichen Vorteils für den Autoverkehr beeinträchtigt werden.
Unterstützung durch VCD und Radentscheid
Unterstützt wird die Klage nach Angaben des ADFC sowohl vom VCD Bonn/Rhein-Sieg/Ahr als auch vom Radentscheid Bonn. Der Radentscheid verweist darauf, dass die Innenstadtverbindung eine zentrale Bedeutung für den Radverkehr habe und Maßnahmen den gesetzlichen Anforderungen sowie der Verkehrssicherheit entsprechen müssten.
Der VCD kritisiert insbesondere die geplante Vermischung von Bus-, Rad- und Fußverkehr im Bereich des Friedensplatzes. Dadurch seien zusätzliche Verspätungen im öffentlichen Nahverkehr zu erwarten.
Forderung nach Akteneinsicht
Nach Angaben der Kläger habe die Stadt trotz Anfragen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes sowie Bitten um Akteneinsicht bislang weder die verkehrsrechtliche Anordnung noch die zugrunde liegenden Abwägungen vorgelegt. Deshalb sei zunächst ein Eilantrag gestellt worden, der neben der Akteneinsicht auch eine aufschiebende Wirkung der Anordnung erreichen soll.
Ob das Verwaltungsgericht dem Antrag stattgibt, ist derzeit noch offen. Die Stadt Bonn hat sich zu dem laufenden Verfahren bislang nicht öffentlich geäußert.
Anmerkung:
- Wir halten den Begriff „Fahrradschutzstreifen“ für eine irreführende Bezeichnung. Untersuchungen beweisen, dass er nur bei gewissen Mindestmaßen und Abständen, sowie bei geringen Autoverkehrszahlen ausreichenden Schutz bieten. Bei den Verkehrsstärken auf Oxfordstraße und Adenauerallee und der Nutzung der Strecken durch den Schwerlastverkehr sollten laut der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen keine Schutzstreifen markiert werden. Detaillierte Informationen dazu finden sich im Forschungsbericht unter https://www.udv.de/resource/blob/79848/e71c28f5c831cc59208d4a642f985703/59-sicherheit-und-nutzbarkeit-markierter-radverkehrsfuehrungen-data.pdf










