Königswinter – In der Altstadt von Königswinter steht eine Änderung des Bebauungsplans an. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hat am 5. Februar 2026 die Veröffentlichung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/11 „Westfalenhof/Am Stadtgarten“ beschlossen. Betroffen ist der Bereich „Parkplatz nördlich des Küferweges“.
Öffentlichkeitsbeteiligung startet am 23. Februar
Der Planentwurf wird im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 23. Februar bis einschließlich 25. März 2026 veröffentlicht. In diesem Zeitraum können Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen online einsehen und Stellungnahmen abgeben.
Die Dokumente stehen auf der Internetseite der Stadt Königswinter unter der Rubrik „Planen und Bauen“ → „Stadtplanung/Bauleitplanung“ → „Aktuelle Planverfahren“ zur Verfügung.
Zusätzlich wird die Planzeichnung mit den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen im Foyer des Verwaltungsgebäudes in Thomasberg (Obere Straße 8) ausgehängt und ist dort von außen jederzeit einsehbar. Wer die vollständigen Unterlagen vor Ort prüfen möchte, kann dies nach vorheriger Terminvereinbarung im Servicebereich Stadtplanung tun. Das Gebäude ist barrierefrei erreichbar.
Beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung
Die Bebauungsplanänderung wird im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch durchgeführt. Das bedeutet, dass auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch verzichtet wird. Auch eine gesonderte Angabe verfügbarer umweltbezogener Informationen erfolgt nicht.
Nach Angaben der Stadt wurden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen bereits ausgewertet. Der Ausschuss hat sich die Prüfergebnisse der Verwaltung zu eigen gemacht und den Entwurf der Planänderung sowie die zugehörige Begründung beschlossen.
Stellungnahmen möglich – Frist beachten
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen insbesondere per E-Mail, schriftlich oder nach Terminvereinbarung zur Niederschrift im Servicebereich Stadtplanung abgegeben werden.
Die Stadt weist darauf hin, dass nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.











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