Bonn – Bei einer groß angelegten Kontrollaktion hat die Stadt Bonn am Donnerstag, 3. April 2025, sechs Shishabars in der Bonner Innenstadt überprüft. Im Fokus der Kontrolle standen vor allem gewerberechtliche Auflagen zum Schutz von Mitarbeitenden und Gästen. Beteiligt waren rund 80 Beamt*innen verschiedener Behörden der Bonner Stadtverwaltung sowie von Zoll, Bezirksregierung und Polizei.
In den kontrollierten Betrieben stellten Ordnungsamt und Gewerbeaufsicht erhebliche Verstöße gegen geltende Auflagen und rechtliche Bestimmungen fest. In vier der sechs Shishabars war die Lüftungsanlage nicht angeschaltet, obwohl von mehreren Gästen Shishas konsumiert wurden. Alle Betriebe hatte zu wenige und oder nicht funktionsfähige Kohlenmonoxid-Melder (CO-Melder) installiert, so dass Gäste und Beschäftigte nicht über eine erhöhte Konzentration von Kohlenmonoxid hätten gewarnt werden können. In jeder Shishabar wurde entgegen der Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetzes NRW Tabak in den Shishas konsumiert.
In einem Betrieb versiegelte die Stadt außerdem zwei Geldspielgeräte, weil sie die notwendigen Vorkehrungen zum Spielschutz nicht aufwiesen. Außerdem befand sich in einer Shishabar ein verbotswidrig betriebenes Wettterminal.
Die Stadtverwaltung wird die festgestellten Verstöße mit erheblichen Zwangsgeldern sanktionieren, um die Gastronom*innen dazu zu bewegen, künftig den Schutz von Gesundheit und Leben von Gästen und Mitarbeitenden ernst zu nehmen und die Vorgaben einzuhalten. Je nach Umfang der Verstöße können die Zwangsgelder bis zu 15.000 Euro betragen. Bei etwaigen zukünftigen Verstößen würde die Höhe der Zwangsgelder nochmals spürbar ansteigen.
Auch weitere der beteiligten städtischen Fachbereiche stellten Verstöße in den kontrollierten Shishabars fest: Die Lebensmittelüberwachung des Amtes für Umwelt und Stadtgrün hat zwei Shishabars wegen unhygienischer Zustände vorübergehend geschlossen. Die Stadtkasse konnte vor Ort von zwei Gastronom*innen ausstehende Forderungen der Stadt eintreiben. Das Bauordnungsamt wird von zwei Betrieben Nutzungsänderungsanträge einfordern, weil Räumlichkeiten entgegen der erteilten Baugenehmigung genutzt wurden.
An den Kontrollen waren neben den verschiedenen Ämtern der Bonner Stadtverwaltung außerdem das Hauptzollamt Köln und die Bezirksregierung Köln beteiligt, die vor allem unversteuerten Tabak (Zoll) und Belange des Arbeitsschutzes (Bezirksregierung) im Blick hatten. Die Bonner Polizei unterstützte die Aktion.