Rhein-Sieg-Kreis – Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2025 im Siegburger Kreishaus die Neukalkulation der Rettungsdienst- und Leitstellengebühren beschlossen. Eine Satzung gilt rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025, eine weitere tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Städte Siegburg, Troisdorf, Hennef, Niederkassel, Königswinter und Lohmar verabschieden als Betreiber eigener Rettungswachen eigene Gebührensatzungen.
Die Neuberechnung der Gebühren wurde erforderlich, weil die Kosten des Rettungsdienstes in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind. Gründe dafür sind unter anderem eine umfangreichere Vorhaltung von Einsatzfahrzeugen, neue Notarztstandorte, gestiegene Personalkosten für Rettungsfachkräfte sowie Investitionen in neue Rettungswachen und Rettungsmittel. Diese Maßnahmen waren notwendig, um die Vorgaben des Rettungsdienstbedarfsplans und gesetzliche Anforderungen wie die Einhaltung von Hilfsfristen zu erfüllen.
Krankenkassen ändern Abrechnungspraxis
Für zusätzlichen Konflikt sorgt ein grundlegender Kurswechsel der Krankenkassen. Diese erkennen die bisher vollständig übernommenen Gebühren – etwa für Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeuge oder Krankentransporte – nicht mehr in voller Höhe an. Stattdessen sollen künftig nur noch pauschale Festbeträge erstattet werden. Erfahrungen anderer NRW-Kommunen zeigen, dass diese oft lediglich etwa 70 Prozent der tatsächlichen Gebührensätze ausmachen. Welche Festbeträge im Rhein-Sieg-Kreis gelten sollen, ist bislang unklar.
Kreis und Kommunen kritisieren insbesondere, dass die Kassen Kosten für sogenannte Fehleinsätze vollständig ablehnen wollen. Dazu zählen Einsätze ohne Transport oder Fälle, in denen der Rettungswagen vor Ort nicht benötigt wird. Nach Ansicht des Kreises widerspricht dies den Regelungen des NRW-Rettungsgesetzes.
Landrat Sebastian Schuster warnt vor den Folgen des veränderten Vorgehens: „Die Krankenkassen vollziehen einen Paradigmenwechsel bei der Abrechnung und steigen aus der bisher verlässlichen und etablierten Praxis aus; die Krankenkassen verlassen den bisherigen Konsens, wonach die von den Kreisen in Rechnung gestellten Gebühren von den Krankenkassen bisher immer in voller Höhe bezahlt wurden.“ Besonders betroffen seien Flächenkreise mit langen Fahrwegen und hohen Vorhaltekosten. Zugleich betont Schuster: „Dieser Paradigmenwechsel der Krankenkassen darf nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen. Wir sind weiterhin für Gespräche mit den Krankenkassen offen.“
Gebühren könnten Bürgerinnen und Bürger treffen
Da nach nordrhein-westfälischem Kommunalabgabengesetz die transportierten Patientinnen und Patienten Gebührenschuldner sind, müsste der Kreis künftig nicht erstattete Anteile direkt bei ihnen geltend machen. Dezernent Dr. Michael Rudersdorf empfiehlt Betroffenen, entsprechende Gebührenbescheide an ihre Krankenkassen weiterzugeben: „Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich an ihre Krankenkasse wenden, wenn sie einen Gebührenbescheid des Rhein-Sieg-Kreises über die seitens der Krankenkasse nicht erstatteten Gebührenanteile erhalten, damit die Krankenkasse als Kostenträger diese Gebühren übernimmt.“
Auch der Landkreistag NRW sieht ein landes- und bundesweites Problem und fordert die Landesregierung auf, auf die Krankenkassen einzuwirken. Zudem solle der Bund klarstellen, dass Leistungen des Rettungsdienstes – auch ohne Transport – erstattungsfähige Einsätze darstellen.
Verhandlungen ohne Ergebnis
Der Rhein-Sieg-Kreis versucht seit Juni 2025, gemeinsam mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und juristischer Beratung eine Einigung mit den Kassen zu erzielen. Trotz umfangreicher Unterlagen und mehrerer Gespräche konnte am 30. Oktober 2025 kein Konsens erzielt werden. Streitpunkte sind vor allem die Berücksichtigung von Betriebsergebnissen der Jahre 2023 bis 2025 sowie die Behandlung von Fehlfahrten. Nach Angaben des Kreises liegt die Quote solcher Einsätze je nach Rettungsmittel bei bis zu 20 Prozent. Der Kreis verweist auf das Rettungsgesetz NRW und ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die seine Position stützten.
SPD kritisiert weitergereichte Kosten
Im Kreistag stimmte die SPD-Fraktion gegen die Satzung und übt scharfe Kritik an der Haltung des Landrats. „Der Landrat ist bereit, Kosten einfach an die Menschen im Rhein-Sieg-Kreis weiterzureichen, statt Verantwortung zu übernehmen. Wir brauchen eine soziale Lösung, die die Bürgerinnen und Bürger nachhaltig schützt“, erklärte Oliver Brock.
SPD-Fraktionsvorsitzende Sara Zorlu warf dem Landrat vor, Alternativen nicht zu prüfen und zu wenig politischen Druck auszuüben: „Mehr als 80 Kommunen nutzen längst Alternativen, doch hier im Kreis wird das nicht einmal geprüft. Diese Passivität führt dazu, dass Menschen mit Unsicherheit, Bürokratie und möglichen Gebühren allein gelassen werden.“
Die SPD warnt vor spürbaren Folgen für die Bevölkerung – von mehr Bürokratie bis hin zur Sorge, im Notfall aus Angst vor Kosten die 112 nicht zu wählen. Die Fraktion fordert eine Lösung, die sowohl die Kommunen als auch die Bürgerinnen und Bürger schützt.
Wie es im Streit zwischen Kreis und Krankenkassen weitergeht, ist offen. Beide Seiten signalisieren Gesprächsbereitschaft, doch die Positionen liegen weiterhin weit auseinander.






