Bad Honnef | Anträge auf Briefwahl für die Landtagswahl am 14.05.2017 können bis zum Freitag 12.05.2017 gestellt werden. Wenn die Frist zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die am 28.04.2017 abläuft, nachweislich und ohne Verschulden versäumt wurde, ist eine Antragsstellung noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich. Das gilt auch, wenn der Wahlraum bei plötzlicher und nachgewiesener Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum 13.05.2017, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Das Briefwahlbüro Bad Honnef-Tal, Rathausplatz 10 a, ist am Wahlwochenende zu folgenden Zeiten geöffnet:
Freitag, 12.05.2017, von 8:00 bis 18:00 Uhr durchgehend,
Samstag, 13.05.2017, von 8:00 bis 12:00 Uhr und
Sonntag, 14.05.2017, von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Das Briefwahlbüro Aegidienberg, Aegidiusplatz 10, ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Freitag, 12.05.2017, von 8:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr.
In Aegidienberg können Wahlbriefe in den Briefkasten des Bürgerbüros, Aegidiusplatz 10, eingeworfen werden. Der Briefkasten wird am Wahltag um 17:00 Uhr letztmalig geleert. Die Hausbriefkästen am Rathaus werden am Wahltag um 18:00 Uhr letztmalig geleert.
Wahlbenachrichtigungen mit Fehldruck sind nicht ungültig.
Nachdem die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl versendet worden waren, wurde festgestellt, dass in Bad Honnef auf einzelnen Karten statt des abgestimmten Wahlscheinantrags für die Landtagswahl ein Wahlscheinantrag für eine Bürgermeister- oder Landratswahl mit dem Hinweis auf eine etwaige Stichwahl abgedruckt ist. Nach Mitteilung des Zweckverbandes für kommunale Informationsverarbeitung (Civitec), welcher den Druck und die Versendung der Benachrichtigungen im Rhein-Sieg-Kreis durchführt, wurden hier offensichtlich irrtümlich Karten der letzten Kommunalwahl bedruckt. Hier betrifft das ausschließlich die Rückseite der Wahlbenachrichtigung mit dem darauf befindlichen Wahlscheinantrag. Die betreffenden Benachrichtigungen sind dadurch nicht ungültig und entsprechen in den wesentlichen Inhalten den Vorgaben für die Landtagswahl. Nach bisherigem Kenntnisstand sind nur wenige Karten und ausschließlich Wahlberechtigte aus Bad Honnef betroffen. Wahlberechtigte, die eine dieser Wahlbenachrichtigungen erhalten haben, werden gebeten, die Option für eine etwaige Stichwahl zu ignorieren.
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