Bad Honnef | Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern der Demokratie. Deshalb erhalten blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte für die Landtagswahl am 14.05.2017 Wahlhilfepakete.
Die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSV NRW), durch die entsprechenden Schablonen hergestellt werden, übernimmt die für die Wahlberechtigten kostenfreie Verteilung. Die Mitglieder der örtlichen Blinden- und Sehbehindertenvereine erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können das Wahlpaket telefonisch anfordern entweder unter der bundesweiten Hotline 01805/666456 (0,14 Euro pro Minute aus dem Festnetz) oder bei der Landesgeschäftsstelle der BSW NRW in Meerbusch unter Telefon 02159/96550. Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit die Unterlagen rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.
Das Wahlhilfepaket beinhaltet eine Stimmzettelschablone sowie verschiedene Anleitungen, darunter auch eine Akustik-CD. Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Die rechte obere Ecke wurde an jedem Stimmzettel abgetrennt, damit er selbstständig korrekt eingelegt werden kann. Durch die runden Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde und sehbehinderte Menschen ihre Stimme abgeben. Welche Kandidatinnen und Kandidaten beziehungsweise welche Partei zu den jeweils auf der Schablone in Großdruck und Punktschrift nummerierten Öffnungen gehören, ist auf der Akustik-CD zu hören.
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