In der Diskussion um die von der Verwaltung und den Mehrheitsfraktionen geplante Bebauung des nördlichen Stadtgarten wird von den Befürwortern betont, dass es bei der Ablehnung überwiegend um die Interessen der Anwohner der Alexander-von -Humboldt-Straße geht.
Das ist leicht zu widerlegen, den von den mehr als 4400 Bürgerinnen und Bürgern die das Stadtgrün ebenfalls erhalten wollen, wohnen die Wenigsten in der Alexander-von-Humboldt-Straße.
Behauptet wird auch, es ginge nicht um den Stadtgarten sondern um den nördlichen verwilderten Teil. Verschwiegen wird dabei, dass für dieses Gelände eine Baustraße und Zuwegung durch den Stadtgarten erfolgen muss. In den Stadtgarten wird also doch unmittelbar eingegriffen.
Der Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“ wird auch vorgeworfen, sie verhindere die Errichtung bezahlbaren Wohnraums, vor allem für junge Familien und unterlaufe die angestrebte Steigerung des Bevölkerungszuwachs.
Fakt ist aber, dass die Errichtung bezahlbaren Wohnraumes in Bad Honnef, bis in die jüngste Zeit hinein, kein politisches Thema war. Gefördert wurde nachweisbar unbezahlbare Luxusbebauung.
Da nunmehr nahezu alle geeigneten Flächen mit Luxusbebauung belegt sind, will man ausgerechnet für junge Familien entlang der B 42, beeinträchtigt von deren Lärm, dem Lärm der Bundesbahn und Feinstaubimmissionen, bezahlbare Wohnbebauung errichten. Das kann man auch Bauen in der Schmuddelecke nennen.
Die von den Mehrheitsfraktionen angestrebte Steigerung der Bevölkerungszahl der Stadt Bad Honnef muss ohnehin kritisch hinterfragt werden.
Einmal ist zweifelhaft, ob dies dem Willen der Bürgerinnen und Bürger entspricht Zum anderen ist bei derzeitigem Einwohnerstand die Infrastruktur mehr als mangelhaft. Das trifft für den Tal und den Bergbereich in gleicher Weise zu.
Weiter wird der Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“ unterstellt, sie verhindere Planung zur Unzeit.
Wer sich jedoch in der Gemeindeordnung auskennt der weiß, dass gegen laufende Planung ein Bürgerbegehren/Bürgerentscheid nicht mehr möglich ist. Der Gesetzgeber hat die Einflussmöglichkeit der Bürger in das Vorfeld der Planung verlegt und in diesem Vorfeld ist die Bürgerinitiative zum Ärger von Verwaltung und Mehrheitsfraktionen erfolgreich tätig geworden.
Beim Bürgerentscheid am 06. Januar 2019 kann die Bürgerinitiative mit breiter Zustimmung und einem JA zur gestellten Frage rechnen.
K. Merten