Bad Honnef | Im November finden die traditionellen Martinsumzüge und Martinsfeuer statt. Die Verwaltung bittet, geplante Martinsumzüge und Martinsfeuer frühzeitig bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen.
Das Abbrennen von Martinsfeuern darf nur im Rahmen einer für jedermann zugänglichen öffentlichen Veranstaltung erfolgen. Private Martinsfeuer sind unzulässig. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit hohen Geldbußen geahndet werden.
Die Anzeige der Martinsumzüge und Martinsfeuer kann formlos erfolgen. Das Anzeigeformular steht zudem im Formularserver der Stadt Bad Honnef zur Verfügung unter www.bad-honnef.de (Rathaus, Formularserver, Sicherheit und Ordnung).