Rhein-Sieg-Kreis. Masern sind hoch ansteckend und keineswegs eine harmlose Kinderkrankheit. Neben Mittelohr- und Lungenentzündungen können auch schwere neurologische Komplikationen auftreten. Besonders gefürchtet ist die sogenannte subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE), eine seltene Spätfolge, die Jahre nach einer Maserninfektion auftreten kann und fast immer tödlich verläuft.
Medikamente können zwar Beschwerden wie Fieber lindern, verhindern aber nicht die Vermehrung des Virus. Impfungen gelten als wirksamer Schutz vor Masern und ihren Komplikationen. Auch Erkrankungen wie Diphtherie und Kinderlähmung konnten durch Impfprogramme stark zurückgedrängt werden.
Masernschutzgesetz gilt seit 2020
Das Masernschutzgesetz verpflichtet bestimmte Personengruppen zum Nachweis einer Masernimpfung oder einer Immunität. Betroffen sind unter anderem Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen sowie nach 1970 geborene Beschäftigte in Kitas, Schulen und weiteren erfassten Einrichtungen. Auch bestimmte Gemeinschaftsunterkünfte fallen unter die Regelung.
Für Kinder gelten abgestufte Vorgaben: Unter Einjährige können zunächst ohne Nachweis aufgenommen werden. Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ist mindestens eine Masernimpfung oder ein Immunitätsnachweis erforderlich. Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr müssen grundsätzlich zwei Impfungen oder eine nachgewiesene Immunität vorliegen.
„Ziel des Masernschutzgesetzes ist es, insbesondere Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor dieser Krankheit zu schützen“, betont Dr. Rainer Meilicke, Leiter des Kreisgesundheitsamtes.
Gesundheitsamt setzt zunächst auf Beratung
Fehlen die vorgeschriebenen Nachweise, müssen die Betreuungseinrichtungen das Gesundheitsamt informieren. Das Amt lädt die Eltern nach Angaben des Kreises zunächst zu einer Beratung ein. Zusätzlich wird geprüft, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird.
Hohe Impfquote soll Ausbrüche verhindern
Damit sich Masern nicht dauerhaft weiterverbreiten, müssen nach Einschätzung von Fachleuten mindestens 95 Prozent der Bevölkerung immun sein. Die Immunität entsteht durch eine Impfung oder eine überstandene Infektion. Werden diese Quoten nicht erreicht, können sich Masern regional weiterhin ausbreiten.
Das Gesundheitsamt appelliert deshalb an die Bevölkerung, den eigenen Impfstatus und den der Kinder zu überprüfen und fehlende Impfungen nachzuholen.
Quelle: Rhein-Sieg-Kreis (redaktionell bearbeitet)









