Rhein-Sieg-Kreis – Für viele Auszubildende im Rhein-Sieg-Kreis ist der Schritt in die Selbstständigkeit mit finanziellen Herausforderungen verbunden. Hohe Mieten, Lebenshaltungskosten und Fahrtkosten belasten das Budget – besonders, wenn die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht. Doch es gibt Hilfe: Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Bundesagentur für Arbeit kann Auszubildende entlasten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.
Wer hat Anspruch?
Laut der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Köln-Bonn können Azubis die BAB beantragen, wenn sie:
- über 18 Jahre alt sind,
- verheiratet oder in einer Partnerschaft leben,
- mindestens ein Kind haben oder
- auswärts wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt ist.
„Vor allem die Miete für eine eigene Wohnung ist für viele Azubis eine große finanzielle Hürde“, betont Mehmet Perisan, Vorsitzender der IG BAU Köln-Bonn. Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es aktuell rund 8.180 Auszubildende, davon 322 im Baugewerbe – eine Branche, in der viele junge Menschen früh selbstständig leben müssen.
Wie hoch ist die Unterstützung?
Die BAB ist einkommensabhängig und wird individuell berechnet. Ein Online-Rechner der Arbeitsagentur hilft, den voraussichtlichen Anspruch zu prüfen: www.babrechner.arbeitsagentur.de
Wo gibt es weitere Infos?
Detaillierte Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe bietet die Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
Fazit: Wer als Azubi im Rhein-Sieg-Kreis auf eigenen Beinen steht, sollte prüfen, ob die BAB eine Option ist. Denn ohne finanzielle Unterstützung kann der Start ins Berufsleben schnell zur Belastungsprobe werden.
Fragen Sie sich, ob Sie Anspruch auf BAB haben? Ein Blick auf die genannten Links lohnt sich.