Bad Honnef/Königswinter – Im Jahr 1983 gingen Hundertausende in Deutschland auf die Straßen und demonstrierten gegen die von der Bundesregierung angeordnete Volkszählung. Das Bundesverfassungsgericht schaffte dann Klarheit und machte für die statistische Erhebung den Weg frei: „Volkszählungsgesetz 1983, vom 25. März 1982, Bundesgesetzblatt I, Seite 369, sind mit dem Grundgesetz vereinbar, jedoch hat der Gesetzgeber nach Maßgabe der Gründe ergänzende Regelungen der Organisation und des Verfahrens der Volkszählung Sorge zu tragen. 2. Paragraf 9, Absatz 1 bis 3 des Volkszählungsgesetzes 1983 ist mit Artikel 2 Absatz 1, in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar – und nichtig.“
Bereits seit 1957 gibt es den Mikrozensus (kleine Volkszählung), seit 1991 auch in den neuen Ländern. Der Mikrozensus stellt Daten zur Bevölkerungsstruktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung bereit:
Unter welchen Bedingungen leben die Menschen in ihrem Bundesland? Wie ist die Bildungs- und Erwerbssituation der Bevölkerung? Wie viele Familien mit Kindern gibt es? Wie viele
Menschen haben einen Migrationshintergrund?
Aussagen wie: „Im Jahr 2018 mussten in NRW 38,0 Prozent aller nordrhein-westfälische Mieterhaushalte und 31,3 Prozent der Mieterhaushalte mit minderjährigen Kindern mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete zahlen.” sind nur aufgrund der Ergebnisse des Mikrozensus möglich.
Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen befragt als Statistisches Landesamt jährlich rund 80 000 Haushalte in NRW. Ab diesem Jahr besteht die Möglichkeit, auch online zu antworten. Außerdem ist ab sofort auch die europäische Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen als Unterstichprobe im Mikrozensus integriert. Sie ist die zentrale Datenquelle zur Erfassung von Armut und sozialer Ausgrenzung in den Ländern der Europäischen Union.
Für 2020 wurden in Bad Honnef 19 Befragungsbezirke ausgewählt, in Königswinter 25.
Verweigern können sich Bürgerinnen und Bürger nicht. Wer zur Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt wurde, ist per Gesetz verpflichtet, Auskunft über seinen Haushalt zu erteilen (das schließt die Auskunft über Minderjährige oder Haushaltsmitglieder, die die Auskunft z.B. aufgrund einer Behinderung nicht selbst geben können, mit ein).
NRW-weit setzt IT.NRW aktuell rund 300 Interviewerinnen und Interviewer für die Befragungen der Haushalte ein. Die Interviewer/-innen kündigen ihren Besuch zuvor schriftlich an und legitimieren sich durch einen Ausweis. Um Datenschutz und statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, sind sie zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.
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