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Lesen: Mit Petition gegen Eilanträge zur Verhinderung von Freiluftveranstaltungen
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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > Bad Honnef > Mit Petition gegen Eilanträge zur Verhinderung von Freiluftveranstaltungen
Bad HonnefBonn

Mit Petition gegen Eilanträge zur Verhinderung von Freiluftveranstaltungen

Letztes Update: 30.07.2023
Honnef heute
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2 Min Lesezeit
rheinspaziert
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Bonn/Bad Honnef – Nach dem Eilantragsdesaster beim Querbeat-Festival wurde jetzt auf change.org eine Petition online gestellt. Dabei geht es um die Rettung von Freiluftkonzerten und gegen den Missbrauch von Anträgen durch Einzelpersonen. Als Petentin ist Michaele Grün angegeben.

„Regelmäßig werden Eilanträge zur Verhinderung von musikalischen Freiluftveranstaltungen gestellt, die selbst bei Ablehnung durch die Gerichte, zukünftige Freiluftkonzerte für hundertausende von Besuchern immer unwahrscheinlicher macht, da zum einen das finanzielle Risiko für die Veranstalter steigt aber auch nahmhafte Künstler von einer Zusage abhält, da diese sich eine Absage aus Kosten- und Planungsgründen nicht leisten können“, heißt es auf der Petitionsseite.

Als Ziel soll ereicht werden, dass einem Antrag zur Verhinderung von öffentlichen, kulturellen Veranstaltungen aufgrund von Ruhebedürfnis ein „entsprechender Prozentsatz der potentiell belästigten Anwohner diesem ebenfalls zustimmen (keine Einzelanträge)“. Ferner sollen Eilanträge nur bei kurzfristig angekündigten Veranstaltungen angenommen werden dürfen und nicht bei Veranstaltungen, die bereits Monate vorher öffentlich angekündigt wurden. „Eine angemessene Antragseinreichungssperre sollte gesetzt werden, die eine Planungssicherheit der Veranstalter und Künstler ermöglicht (mindestens 8 Wochen)“, so der Petitionstext. Die Petentin vermutet, dass es bei den Eilanträgen offensichtlich nicht um den Zustand der vermeintlichen Ruhestörung geht, „sondern auch darum, den Veranstaltern und Künstlern einen größtmöglichen Schaden zu verursachen“.

Als Negativbeispiel wurden auch geplante Konzerte auf der Insel Grafenwerth in Bad Honnef aufgeführt. Hier sei aus „Naturschutzgründen ebenfalls per Eilantrag einer einzelnen Person (Mitglied im BUND)“ das Verbot einer  Freiluftveranstaltung durchgesetzt worden. Diese Veranstaltung sei ebenfalls Monate vorher angekündigt worden. Besonders „pikant“ ist für die Petentin, „dass die Insel Grafenwerth genau für solche Freiluft-Veranstaltungen für Bürger aus Nah und Fern mit hohem finanziellem Aufwand umgestaltet wurde“.

Schlussfolgerung der Petentin: „Es wird also „um des einfachen Friedens Willen“ das Interesse einzelner Personen gegen das Interesse hunderttausender Personen gestellt. Das ist weder gerecht noch demokratisch noch zielführend.“ Es ginge in der Petition nicht um einen Freibrief für Veranstaltungen aller Art, sondern um Verhältnismäßigkeit.

 

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5 Kommentare
  • Josef Thienen sagt:
    30. Juli 2023 um 15:36 Uhr

    Wenn Veranstaltungen organisiert werden, die gegen geltendes Recht verstoßen, warum sollte dann eine Maßnahme zu deren Verhinderung unrechtmäßig sein/werden. Es hat doch einen Grund, warum z.B. die Insel Grafenwerth nicht ständig bespielt werden darf. Wer das nicht einsehen will muss halt ins Risiko gehen.

    Antworten
    • Jens Ott sagt:
      31. Juli 2023 um 14:24 Uhr

      Hallo Herr Thienen,

      leider haben Sie das Thema verfehlt… es geht hier nur um Eilanträge, die in letzter Sekunde eingereicht werden und somit den größten möglichen Schaden für Veranstalter und Künstler verursacht. Ob der von Ihnen genannte Aspekt zutrifft, lässt sich auch schon bei Ankündigung der Veranstaltung prüfen und muss nicht 3 Tage vor der Veranstaltung erst zur Prüfung an ein Gericht herangetragen werden.

      Antworten
      • Josef Thienen sagt:
        1. August 2023 um 10:27 Uhr

        Jens Ott, Sie sollten meinen Kommentar noch mal lesen. Vielleicht liegt es genau daran, dass man sich nicht/nicht ausreichend informiert. Vorher.

        Antworten
  • Jürgen Marggraf sagt:
    31. Juli 2023 um 8:04 Uhr

    Die Petentin hat völlig recht. Gegen Veranstaltungen, die monatelang vorher bekannt sind muss nicht in letzter Sekunde geklagt werden. Diese Klagen auf den letzten Drücker haben den Anschein, dass sie tatsächlich so spät eingereicht werden, um möglichst viel Verunsicherung bei Veranstaltern zu erzeugen. Und wie man sieht, funktioniert es ja leider. Und bei den durch Hrn. Baumgärtner verhinderten Konzerten auf der Insel von „ständig bespielt“ zu sprechen, ist eine erhebliche Übertreibung. 2022 waren an fünf von 365 Tagen Konzerte geplant. Diese waren wegen Corona verschoben worden. Es hätte also an 360 von 365 Tagen keine „Bespielung“ gegeben.

    Antworten
  • Norbert Ziegert sagt:
    31. Juli 2023 um 18:43 Uhr

    Hunderttausesde? Ihr habt ja wohl einen Knall! Ja hoffentlich fallen die danach in die Stadt ein ……
    Da wird bewusst Natur kaputt gemacht, nur damit ein paar Hundert (!) ihren Spaß haben. Sind diese Veranstaltungen hauptsächlich für Honnefer? Ähhhhh, klar, da leben ja diese „Hunderttausene“ ….. Neee, das ist alleinig für Auswärtige, die kommen und sind dann wieder weg sind. Warum werden diese Konzerte nicht einfach in der Innenstadt (Rathausplatz) veranstaltet? Dann würde die städtische Restauration wenigstens davon profitieren. So verdient nur ein auswärtiger Veranstalter, die Stadt hat davon rein gar nichts außer Müll und Naturzerstörung.
    Natur(schutzgebiet) ist ja sch….egal?
    In welcher Zeit lebt Ihr eigentlich. In nächster Nähe gibt es genug Konzerte (Bonn). Muss man dafür – gerade in der heutigen Zeit, wo uns eigentlich bewusst sein sollte, dass die Natur als Lebensgrundlage ungemein wichtig für uns Menschen sind? – die Natur durch solch unnütze Kravalle zerstören?

    Antworten

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