Bad Honnef | Die Elternbeiträge für die vergangenen Jahre werden derzeit in einer konzertierten Aktion geltend gemacht. Die Stadtverwaltung versendet die Bescheide über die Nachforderungen. Die Höhe der Elternbeiträge und deren Nachforderungen richten sich nach den tatsächlichen Einkommensverhältnissen zum Zeitpunkt der Betreuungsmaßnahme und werden auch im Nachhinein veränderten Einkommensverhältnissen angepasst. Darauf macht die Verwaltung aufmerksam.
Die Stadtverwaltung prüft jeden Einzelfall hinsichtlich der Festsetzung im Dialog mit den betroffenen Eltern. Für den Fall, dass die geforderten Festsetzungen beziehungsweiseNachforderungen nicht in einem Betrag entrichtet werden können, wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Möglichkeit einer Stundung angeboten. Die Höhe der jeweiligen Stundungsrate richtet sich nach den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Grundlagen der Prüfungen sind aktuelle Einkommensnachweise.
Für die Dauer einer Stundung werden gemäß § 234 der bundesweit geltenden Abgabenordnung (AO) Zinsen erhoben. Dieses betragen grundsätzlich 0, 5% pro Monat bzw. 6 % pro Jahr (Beispielrechnung: Geforderte Summe 1.000 Euro – Stundung in einer Summe für 6 Monate = 3 % von 1.000 Euro = 30,00 Euro). Die Verzinsung beginnt nicht grundsätzlich mit der Fälligkeit der Nachforderung, sondern richtet sich nach der im Stundungsbescheid festgesetzten Fälligkeit. Diese beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe (hier ist auch die Zugangsfiktion von 3 Tagen zu beachten).
Eine Verzinsung wird nur für die Fälle, bei denen eine Stundung beantragt wurde, berechnet. Für allen anderen Fälle werden keine Zinsen mit der Nachforderung berechnet. Im Dialog mit den betroffenen Eltern werden begründete Zahlungswünsche hinsichtlich der Nachforderung weitgehend berücksichtigt.
Der Unmut über die Nachforderungen und mögliche Zinsen im Falle einer Stundungsgewährung ist verständlich. Allerdings war allen Eltern grundsätzlich bekannt, dass sie Beiträge zu entrichten haben. Zu Beginn jeder Betreuungsmaßnahme eines jeden Kindes wurden und werden alle Eltern darauf hingewiesen, dass Elternbeiträge grundsätzlich zu entrichten sind und auch ein Merkblatt wurde und wird an alle Eltern ausgehändigt. Die Eltern werden gebeten, eine verbindliche Erklärung zum vorhandenen Einkommen abzugeben. Die Eltern werden so auf die Höhe der Beiträge vorbereitet und können an Hand der im Anschreiben abgebildeten Tabelle ablesen, was sie voraussichtlich zu bezahlen haben. Durch dieses Verfahren werden die Eltern bereits zu Beginn der Maßnahme auf die Höhe der möglichen Elternbeiträge informiert und haben somit die Möglichkeit, rechtzeitig entsprechende Rücklagen für eventuelle Nachforderungen zu bilden.
Die Forderungen können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Die gesetzliche Ermessungsspielraum wird seitens der Stadt Bad Honnef pflichtgemäß ausgeübt. Eine Ausnahme von der Zinserhebung kommt nach den Regeln der Abgabenordnung jedoch nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht. Im Rahmen der Einzelfallprüfung werden solche Fälle geprüft.
Von den bisher erhobenen 500 Nachforderungen wurde der größte Teil bereits beglichen und es kam nur in wenigen Einzelfällen zu Stundungsvereinbarungen. Die meisten Eltern zeigten Verständnis.
Christine Pfalz, Stadt Bad Honnef