Bad Honnef/Region – Trotz Digitalisierung wird das Leben nicht unbedingt einfacher und kostengünstiger. Manchmal geht es aber auch anders und man weiß es nur nicht. Hier einige Hinweise, von denen Sie vielleicht noch nicht gehört haben, oder Sie schon wieder vergessen haben:
Die Mobilitätsgarantie NRW
Die Mobilitätsgarantie NRW gewährleistet, dass der Fahrgast in NRW bei Verspätungen oder Ausfällen mobil bleiben und sein Fahrziel erreichen kann. Bereits seit dem 1. Juli 2012 erhalten Fahrgäste im Rahmen der Mobilitätsgarantie NRW bei Verspätungen und Zugausfällen höhere Erstattungen der Kosten für eine alternative Fahrtvariante.
Die Mobilitätsgarantie NRW kann im Geltungsbereich aller neun nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifes genutzt werden – egal, mit welchem Nahverkehrsmittel Sie unterwegs sind.
NRW Mobilitätsgarantie im Überblick:
Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass das gewünschte Nahverkehrsmittel ab 20 Minuten später an der Abfahrtshaltestelle abfährt als im Fahrplan angegeben.
Maßgeblich für die Erstattungshöhe ist die Uhrzeit ihrer fahrplanmäßigen Abfahrt: Tagsüber zwischen 5:00 Uhr und 20:00 Uhr beträgt die Erstattungsobergrenze 25 €; in der Zeit von 20:00 Uhr bis 5:00 Uhr beträgt sie 50 € pro Person. Bei Fernverkehrszügen werden wie bisher die entstandenen Kosten ohne Begrenzung übernommen.
Die Mobilitätsgarantie NRW greift nicht bei Streik, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohungen sowie bei Verspätungen, die während der Fahrt auftreten. Wird durch eine während der Fahrt auftretende Verspätung ein Anschluss verpasst, so greift die Garantie ebenfalls nicht. Hat hingegen ein zweites oder drittes Verkehrsmittel ab 20 Minuten Verspätung an der Umstiegshaltestelle, so kann die Mobilitätsgarantie NRW genutzt werden.
Was muss der Kunde tun? Er muss das vollständig ausgefüllte Antragsformularbusse-und-bahnen.nrw.de/service-organisation/service/mobilitaetsgarantie/, sowie die Begleitbelege bei dem Verkehrsunternehmen einreichen, das die Verspätung verursacht hat.
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Günstigere Kosten im Nahverkehr
Manchmal gehts auch preisgünstiger. So bietet jetzt der VRS einen neuen Tarif per App (eTarif) an.
Ab sofort können die Testkunden die angekündigten weiteren Bezahlverfahren PayPal und SEPA-Lastschrift nutzen. Bislang konnten nur Inhaber von Kreditkarten an dem seit April 2019 laufenden Test teilnehmen. Der VRS erprobt seitdem einen smartphonebasierten Tarif auf Luftlinienbasis: Der Testkunde checkt sich vor dem Einsteigen in Bus, Bahn oder Zug mit der App ein und nach Ende seiner Reise wieder aus. Eine Rechnung über die absolvierten Fahrten erhält der Kunde dann ganz automatisch. Tarifkenntnisse und Anstehen am Fahrkartenautomat sind mit dem eTarif passé.
„Dass die neuen Bezahloptionen jetzt verfügbar sind, bedeutet grünes Licht für alle, die aufgrund einer fehlenden Kreditkarte bislang nicht mittesten konnten. Wir freuen uns, unser erfolgreiches Projekt einem noch größeren Teilnehmerkreis öffnen zu können“, betont VRS-Geschäftsführer Michael Vogel.
Aktuell sind 6.500 Testkunden angemeldet, die bereits 80.000 Fahrten mit dem innovativen Luftlinientarif unternommen haben. Dabei ist der eTarif längst nicht nur für junge, digital-affine Fahrgäste eine gute Option. Michael Vogel: „Der Anteil der Über-60-Jährigen ist im eTarif-Test signifikant höher als unter den HandyTicket-Kunden.
Für uns ist das ein klares Zeichen, dass wir mit dem eTarif, der den Zugang zum ÖPNV erheblich erleichtert, den Nerv aller Kunden treffen und auch ältere Menschen mit dem einfachen Zugang erreicht werden.“ Seit Kurzem ist zudem ein Preisrechner verfügbar, über den die Testkunden vorab klären können, was ihre Fahrt mit dem eTarif kosten wird. Dazu brauchen sie nur die Start- und Zielhaltestelle einzugeben.
Hintergrund zum eTarif-Pilotprojekt
Nach der ursprünglichen Planung wäre der Kundenakzeptanztest zum eTarif im September ausgelaufen. Doch die VRS-Gremien haben entschieden, dass das Pilotprojekt wegen der sehr positiven Kundenrückmeldungen und der hohen Nutzerzahlen verlängert wird. Bis 30. Juni 2020 können Interessierte den innovativen Tarifansatz ausprobieren. Dafür müssen die Kunden nur wenige Voraussetzungen mitbringen: Sie müssen grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein, über eine Kreditkarte (Visa oder MasterCard) oder Zugang zu PayPal oder SEPA-Lastschriftverfahren verfügen sowie über ein Smartphone, das die technischen Voraussetzungen erfüllt. Das sind etwa Datentransfer und Lokalisierungsservice. Der Fahrpreis setzt sich zusammen aus 1,50 Euro Grundpreis pro Fahrt plus 15 Cent pro angefangenem Luftlinien-Kilometer. Im Pilotprojekt liegt der Tageshöchstpreis bei 15 Euro. Nähere Informationen und Registrierung unter www.vrs.de/etarif.
Auch ohne Bus zwischen Berg und Tal pendeln
Die öffentlichen Verkehrsverbindungen zwischen Bad Honnef Berg und Tal sind nicht unbedingt erfreulich. Nach 21 Uhr fährt nichts mehr, am Wochenende ist es noch ungünstiger. Eine gewisse Verbesserung der Situation bringt das Modell AST.
AST, das ist die Kurzformel für das Anruf-Sammel-Taxi, das den Linienverkehr räumlich oder zeitlich ergänzt bzw. ersetzt. Es ist ein Angebot der Stadt Bad Honnef, der RSVG, des Rhein-Sieg-Kreises sowie des Taxiunternehmers Trommeschläger/Sieg.
AST fährt von den gekennzeichneten Abfahrtstellen und bringt den Fahrgast zu den im Fahrplan angegebenen Zeiten zu jedem Ziel in den genannten Orten bis vor die Haustür.
Der Fahrgast muss seinen Fahrtwunsch mindestens 30 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrtzeit mit Angabe der gewünschten Abfahrthaltestelle in der AST-Zentrale anmelden.
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