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Lesen: Muslime feiern das Opferfest – Kreisveterinäramt weist auf Schächtverbot hin
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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > Bad Honnef > Muslime feiern das Opferfest – Kreisveterinäramt weist auf Schächtverbot hin
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Muslime feiern das Opferfest – Kreisveterinäramt weist auf Schächtverbot hin

Letztes Update: 21.06.2023
Honnef heute
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2 Min Lesezeit
schafe
Symbolbild von Susanne Jutzeler, Schweiz 🇨🇭 💕Thanks for Likes auf Pixabay
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Rhein-Sieg-Kreis (an) – Die muslimisch-gläubige Bevölkerung feiert in diesem Jahr zwischen dem 28. Juni und 2. Juli das traditionelle Opferfest Kurban Bayrami. Als eines der höchsten islamischen Feste erinnert es an die Erzählung von Abraham, arabisch Ibrahim, in der dieser zur Prüfung seines Glaubens und auf Befehl Gottes seinen Sohn opfern soll, ihm diese Aufgabe aber in letzter Sekunde erspart bleibt.

Ein zugehöriges Ritual ist häufig die Opferung eines Schafes oder Rindes, dessen Opferfleisch dann an Familienangehörige, bedürftige Menschen, an Nachbarn sowie an Freundinnen und Freunde verteilt wird. Damit sollen die mit dem Fest verbundenen Werte wie Hilfsbereitschaft, Dankbarkeit und Versöhnung hervorgehoben werden.

Das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises weist darauf hin, dass bei den Schlachtungen der Tiere anlässlich des Kurban-Festes das in Deutschland geltende Recht zu beachten ist. Jedes Tier muss vor der Schlachtung dem amtlichen Personal des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes zur Lebenduntersuchung vorgestellt werden. Im Anschluss wird das gewonnene Fleisch amtlich inspiziert, ob es für den Verzehr geeignet ist.

Die Schlachtung der Tiere ist ausschließlich in dafür zugelassenen Schlachtstätten erlaubt. Die Schlachtung in privatem Umfeld ist verboten.

Vor der Schlachtung müssen die Tiere betäubt werden, um unnötige Schmerzen und Leiden während der Tötung auszuschließen. Die Betäubung wird von allen großen islamischen Religionsgemeinschaften akzeptiert, da sie selber weder zum Tod führt noch das Ausbluten verhindert. Somit darf das Fleisch des Tieres letztendlich als rein oder „halal“ bezeichnet werden.

Das sogenannte „Schächten“ bezeichnet die Schlachtung eines Tieres ohne vorherige Betäubung und ist in Deutschland tierschutzrechtlich grundsätzlich verboten. Verstöße gegen diese Bestimmung können mit einem hohen Bußgeld und bei Wiederholung sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden.

Mitarbeitende des Kreisveterinäramtes werden während der Zeit des Opferfestes die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes vor Ort bei jedem Schlachtvorgang überwachen.
Für Rückfragen steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises unter 02241 13-2335 zur Verfügung.

 

 

 

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