Nachtragshaushalt 2013 – Gewerbesteuer soll steigen

Bad Honnef | Die Stadt Bad Honnef hat für die Haushaltsjahre 2012/2013 im Juni 2012 einen Doppelhaushalt beschlossen. 

Aufgrund bisher nicht veranschlagter Investitionen und verschiedener Entwicklungen im konsumtiven Bereich ergibt sich gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW die Pflicht zum Erlass eines Nachtragshaushaltsplanes.

Aufgrund der aktuellen Haushaltsentwicklung erhöht sich der Jahresfehlbedarf von ursprünglich 4.100.786 € um 627.396 € auf 4.728.182 €. Die Verschlechterung des Jahresfehlbedarfes führt zu einer entsprechenden Verringerung des Eigenkapitals bzw. Erhöhung der Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage.

Im Finanzplan verschlechtern sich die liquiden Mittel von -3.796.802 € um 653.191 € auf -4.449.993 €.

Die Veranschlagung der bisher nicht berücksichtigten Investitionen bzw. Nachfinanzierung bereits laufender Maßnahmen führt zu einer Erhöhung des Kreditvolumens von bisher 1.344.269 € um 93.531 € auf 1.437.800 €.
Dennoch ist eine Unterschreitung der Nettoneuverschuldung für den gesamten Finanzplanungszeitraum zu verzeichnen. Hierdurch wird die Verschuldung weiter abgebaut.

Zur Reduzierung des Fehlbedarfs schlägt die Verwaltung vor, die Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer anzuheben.

Die Fortschreibung der aufgrund der Steuerhebesatzerhöhungen resultierenden Verbesserungen auf den 10-Jahres-Zeitraum des pflichtigen Haushaltssicherungskonzeptes bis 2021 ergibt einen vorzeitigen strukturellen Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2017. (CP)

 

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