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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > NRW-Denkmalschutz: Geplante Änderungen bei der Landesbauordnung stoßen auf Kritik
SiebengebirgeTitel

NRW-Denkmalschutz: Geplante Änderungen bei der Landesbauordnung stoßen auf Kritik

Letztes Update: 09.09.2025
Honnef heute
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4 Min Lesezeit
Grundschule Rhöndorf
Denkmalgeschützte Löwenburgschule in Rhöndorf
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NRW – Am 14. September wird in Nordrhein-Westfalen nicht nur gewählt: Parallel zu den Kommunalwahlen öffnen im Rahmen des bundesweiten „Tags des offenen Denkmals“ auch zahlreiche historische Gebäude im Rheinland und in Westfalen ihre Türen. Während vielerorts das kulturelle Erbe gefeiert wird, sorgt die politische Debatte um die Zukunft des Denkmalschutzes in NRW für Diskussionen.

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Bereits 2022 hatte die Landesregierung das Denkmalschutzgesetz novelliert und den zuständigen Fachämtern im Rheinland und in Westfalen Kompetenzen entzogen. Nun plant das NRW-Bauministerium unter Leitung von Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) weitere Änderungen – diesmal an der Landesbauordnung.

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Kritikerinnen und Kritiker befürchten dadurch eine deutliche Schwächung des Denkmalschutzes. Laut aktuellen Entwürfen sollen Bauwerke, die im Katastrophenfall für die öffentliche Sicherheit genutzt werden könnten, künftig nicht mehr unter Denkmalschutz gestellt werden. Betroffen wären demnach unter anderem historische Schulen, Kirchen, Bahnhöfe oder Brücken.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Denkmalfachämter künftig keine Anträge auf Unterschutzstellung mehr stellen dürfen, wenn es sich um Liegenschaften des Bundes oder des Landes, Hochschulen oder Universitätskliniken handelt. Zudem könnten Zuständigkeiten nach dem Denkmalschutzgesetz durch Verordnungen des Ministeriums verändert werden – ohne Beteiligung des Landtags. Auch eine direkte Eingriffs- und Entscheidungsbefugnis der Ministerin selbst ist Teil des Entwurfs.

Vertreterinnen und Vertreter der Grünen im Landschaftsverband Rheinland (LVR) äußerten sich kritisch zu den Plänen. Sie sehen Fachlichkeit, Transparenz und demokratische Beteiligung gefährdet. Unterstützt wird ihre Position von mehreren Denkmalinitiativen, die einen Eingriff in den bisherigen Schutzrahmen befürchten.

Das NRW-Bauministerium verweist hingegen auf die Notwendigkeit, Bau- und Katastrophenschutzbelange stärker in Einklang zu bringen. Eine offizielle Stellungnahme zu den vorgebrachten Bedenken steht noch aus.


Beitrag des Denkmalschutz-Bündnisses NRW:

Aus aktuellem Anlass formiert sich das NRW Denkmalschutz-Bündnis 3 Jahre nach der stark kritisierten NRW-Denkmalschutznovellierung erneut. Und dies wieder aus einem brisanten politischen Anlass: der geplanten Novellierung der Landesbauordnung in NRW, die wieder auf Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen geplant ist. In der Folge sollen auch Anpassungen im NRW‑Denkmalschutzgesetz erfolgen. Die geplanten Novellierungen hätten vor allem für Denkmale im Eigentum der öffentlichen Hand gravierende Auswirkungen und bedeuteten einen massiven Verlust des Schutzumfangs der Bauwerke.

Konkret sind dies die Hauptkritikpunkte an der geplanten Novellierung:

  • Unter dem Deckmantel eventueller Katastrophenlagen werden bestehende Denkmalschutzregelungen ab sofort grundsätzlich ausgehebelt – ohne dass es eine entsprechende Katastrophenlage bräuchte.
  • So sollen umgehend – unabhängig vom Eintreten eines Katastrophenfalles – pauschal Denkmal-„Anlagen“ den Schutz verlieren, die gegebenenfalls der Landesverteidigung oder bei sonstigen Katastrophenfällen eine Rolle spielen könnten.
  • Die Novellierung soll die Möglichkeit beinhalten, künftig ohne Begründung jedes Verfahren zum Schutz von Denkmalen an das o.g. Ministerium ziehen zu können. So entschied über Schutz oder Abriss dann allein das Ministerium.
  • Hierdurch würde ein Verfahrensweg geschaffen, der Projekte ohne jegliche Widerspruchsmöglichkeit Dritter durchsetzen kann.
  • Bei Landes- und Bundesliegenschaften entfällt das Vorschlagsrecht Dritter. Das Vorschlagsrecht und die fachliche Expertise, die für eine Unterschutzstellung erforderlich sind, werden den Fachämtern für Denkmalpflege zukünftig für Gebäude und Liegenschaften im Eigentum der öffentlichen Hand des Landes und des Bundes entzogen. Dies gilt auch für Liegenschaften in Trägerschaft des Landes wie Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerke.
  • Davon betroffen ist auch die Archäologie.
  • Wurde bei der letzten, kurz vor der Landtagswahl 2022 eingebrachte Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW die Bedeutung der Denkmalfachbehörden bereits marginalisiert, werden sie nun insbesondere für Landesliegenschaften völlig ausgeschaltet.

Diese inhaltliche Entwicklung kritisiert das Denkmalschutz-Bündnis deutlich – ebenso wie den Umsetzungsweg, der bewusst auf kurze Fristen in der Sommerpause setzt. Das Denkmalschutz-Bündnis fordert daher, die aus seiner Sicht sachfremde Gesetzesinitiative zurückzuziehen.

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