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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > Bad Honnef > Oster- und Maifeuer müssen angemeldet werden
Bad Honnef

Oster- und Maifeuer müssen angemeldet werden

Letztes Update: 30.03.2017
Honnef heute
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2 Min Lesezeit
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Bad Honnef | Oster- und Maifeuer zu veranstalten, diente früher als Ritual, Geister zu vertreiben oder den Winter zu verabschieden. Heute versammeln sich die Menschen, um in gemütlicher Runde am wärmenden Feuer zu feiern. Damit das Feuer nicht zum Verhängnis für Tierreich, Umwelt oder Menschen wird, müssen die österlichen Brauchtumsfeuer beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet und genehmigt werden.

Brauchtumsfeuer dürfen nur im Rahmen einer für jedermann zugänglichen öffentlichen Veranstaltung stattfinden. Private Brauchtumsfeuer sind nicht erlaubt. Entsprechende Antrags-/Anzeigeformulare stehen im Formularserver der Stadt Bad Honnef unter www.bad-honnef.de zur Verfügung. Zuwiderhandlungen gegen die Antrags- /Anzeigepflicht oder Verstöße gegen erteilte Auflagen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden können.

Osterfeuer können für Zuschauer, angrenzende Gebäude oder auch die Umwelt verheerende Folgen haben. Daher sind Platzwahl und Einhaltung der erforderlichen Abstände von besonderer Bedeutung. Zudem darf nur trockenes und unbehandeltes Holz verbrannt werden. Keinesfalls darf ein Osterfeuer dazu dienen, frische Grünabfälle, Sondermüll, Reifen oder Plastik zu entsorgen. Die Verwendung flüssiger Brennstoffe ist verboten. Bereits vor Ostern aufgeschichtete große Reisighaufen werden von vielen Wildtieren als Unterschlupf oder Brutstätte genutzt. Das Feuer birgt besonders für Kleintiere wie Igel, Mäuse, Kröten und Vögel eine verhängnisvolle Gefahr und kann für sie zur tödlichen Falle werden. Daher dürfen Feuerstellen maximal zwei Tage vor dem Anzünden aufgeschichtet werden.

Der Deutsche Tierschutzbund rät, auf Osterfeuer zu verzichten. Organisatoren und Verantwortliche, die diesen Brauch dennoch fortsetzen wollen, ermahnt er zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen: Das Material sollte erst kurz vorher aufgeschichtet oder unbedingt kurz vor dem Anzünden noch einmal umgeschichtet werden. Wird das Osterfeuer entzündet, gibt es für die Tiere keine Möglichkeit, den Flammen zu entkommen. Erfolglos werden sie versuchen, im Inneren des Reisighaufens Schutz zu finden.

Für Fragen zu Brauchtumsfeuern oder öffentlichen Veranstaltungen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachdienstes Ordnung unter der Rufnummer 02224/184-158 zur Verfügung

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