Bonn – Die Gebührensätze für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Abwasserbeseitigung hat der Rat der Stadt Bonn am 12. Dezember 2022 beschlossen. Eine vierköpfige Familie „Mustermann“ wird im Jahr 2023 unter dem Strich insgesamt leicht geringere Grundbesitzabgaben zahlen.
Nachdem das Oberverwaltungsgericht NRW mit seiner Entscheidung von Mai 2022 die Rechtsprechung zu den Grundlagen der Gebührenkalkulationen geändert hatte, hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen am 8. Dezember 2022 eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW beschlossen, nach der für das Kalenderjahr 2023 ein kalkulatorischer Zinssatz von 3,25 Prozent rechtmäßig ist. Laut dem ursprünglichen Gesetzentwurf wäre lediglich ein Zinssatz von 2,43 Prozent möglich gewesen. Hierauf hat die Verwaltung kurzfristig reagiert und in die Ratssitzung vom 12. Dezember 2022 noch einmal leicht modifizierte Gebührensatzungen eingebracht.
Abwasser
Die Schmutzwassergebühr wird von 2,83 auf 2,64 Euro je Kubikmeter sinken (minus 6,71 Prozent), die Niederschlagswassergebühr von 1,47 Euro auf 1,40 Euro je Quadratmeter in den Kanal entwässernder Grundstücksfläche (minus 4,76 Prozent). Für die vierköpfige Musterfamilie mit einem Frischwasserverbrauch von 150 Kubikmetern und einem Hausgrundstück mit einer bebauten und befestigten Fläche von 120 Quadratmetern wird sich eine Abwassergebühr von 564 Euro (minus 36,90 Euro gegenüber 2022) ergeben; dies entspricht insgesamt einer prozentualen Entlastung von 6,14 Prozent.
Abfall
Beim Abfall wird der Gebührenbedarf im Jahr 2023 u.a. aufgrund höherer Personal-, Energie- und Materialkosten steigen. Dadurch werden sich die Gebührensätze für die Restmüllentsorgung gegenüber dem Jahr 2022 um 6,70 Prozent erhöhen. Die vierköpfige Familie „Mustermann“ mit einer 120 Liter Restmülltonne und 14-täglicher Leerung wird eine Jahresgebühr von 229,04 Euro zahlen müssen; dies entspricht einem Anstieg um 14,38 Euro bzw. 6,70 Prozent.
Straßenreinigung
Abzüglich des Anteils der Stadt, wird sich auch aufgrund steigender Personal-, Energie- und Materialkosten der Gebührenbedarf bei der Straßenreinigung erhöhen. In der Folge werden die Gebührensätze bei den regulären Straßen je nach Straßenart auf zwischen 4,57 Euro (+0,44 Euro) und 6,53 Euro (+0,63 Euro) je Frontmeter angehoben, bei den Straßen mit erhöhtem Reinigungsaufwand (Reinigungsklasse D) je nach Straßenart auf zwischen 6,40 Euro (+0,62 Euro) und 9,14 Euro (+0,88 Euro) je Frontmeter. Wer ein Einfamilienhaus – 15 Meter Frontlänge, Anliegerstraße, wöchentliche Reinigung – besitzt, auf den kommt eine Jahresgebühr von 97,95 Euro zu (plus 9,45 Euro bzw. 10,68 Prozent).