Bad Honnef – In den letzten Wochen werden in der Verwaltung vermehrt Schäden auf den Friedhöfen durch Wildschweine gemeldet. In diesem Zusammenhang weist die Friedhofsverwaltung auf §52 (Haftungsausschluss) der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bad Honnef vom 12.12.2001 hin. Gemäß der Satzung obliegen der Stadt Bad Honnef außer Verkehrssicherungspflicht keine besonderen Obhuts- und Überwachungspflichten. Im Übrigen haftet die Stadt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Auch für Schäden aufgrund auftretender Naturereignisse haftet die Stadt Bad Honnef nicht.
Die Stadt Bad Honnef haftet insbesondere nicht für Schäden, die
a) durch eine nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen oder ihrer Einrichtungen,
b) durch Gewalteinwirkung dritter Personen,
c) durch Diebstahl,
d) durch Tiere verursacht werden.
Bitte achten Sie als Friedhofsbesucher darauf, die Zugangstore immer wieder zu schließen. Dies erschwert den Tieren und insbesondere den Wildschweinen den Zugang zu den Friedhofsflächen.
Beitrag vom 1. Mai 2020
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