Bad Honnef – Das dürfte Bad Honnefer Vereine und Veranstalter nicht erfreuen: Vereine, Unternehmen oder Privatpersonen, die eine öffentliche Veranstaltung (z.B. Straßenfeste, Schützenfeste, Konzerte etc.) planen „oder ggf. aber auch eine private Veranstaltung, welche die Öffentlichkeit beeinträchtigt“, müssen dies ab sofort bei der städtischen Ordnungsbehörde anzeigen beziehungsweise eine Genehmigung einholen. Der Antrag ist acht Seiten lang, für die Bearbeitung fallen je angefangene halbe Stunde 24,00 EUR Verwaltungsgebühren an. Die Verwaltung macht gleich darauf aufmerksam, dass sie in der Regel „eine Stunde Zeitaufwand investiert, so dass eine Verwaltungsgebühr von 48,00 € anfällt“.
Bestehe nach dem Verwaltungsgebührengesetz ein öffentliches Interesse oder liege der Nachweis der Gemeinnützigkeit vor, könne von der Erhebung von Verwaltungsgebühren abgesehen werden, so die Stadt. Was unter dieser Möglichkeitsformel zu verstehen ist, bleibt indes unklar. Das Vorliegen eines öffentlichen Interesses sei eine Ermessensentscheidung und werde im Einzelfall entschieden.
Wegen dieser Verfahrensweise ist es laut Stadt auch nicht möglich Sammelanträge zu stellen. Bedeutet: Für jede öffentliche Veranstaltung muss vier Wochen vor Beginn der achtseitige Antrag ausgefüllt werden, die Gebühren kommen dann je nach Einzelfallentscheidung noch hinzu.
Doch damit nicht genug. Zukünftig müssen Veranstalter auch eine Veranstaltungshaftpflicht nachweisen sowie „evtl. weitere Anlagen wie ein Lage-/Aufbauplan oder Nachweise über Ordnungskräfte und Sanitätsdienst“. Das ist bei größeren Veranstaltungen üblich und nachvollziehbar, bei kleineren Karnevals-, Musik- oder Kleinkunstveranstaltungen in Kneipen oder an anderen heimeligen Veranstaltungsorten eine Novum.
Und die neue Regelung betrifft jeden, der seine Veranstaltung, sei es eine Lesung, ein Wohnzimmerkonzert oder eine Nikolausfeier „für die Allgemeinheit zugänglich“ macht, bestätigt das Ordnungsamt. Somit müssen dann wohl auch Kirchen vor jedem Gottesdienst und die Stadtbibliothek vor jeder Lesenacht einen achtseitigen Antrag stellen und je nach Einzelfall Bearbeitungsgebühren bezahlen.
Einige Veranstalter wurden bereits über dieses neue Vorgehen informiert, andere noch nicht. Die Stadt argumentiert: „Dies dient zum einen der öffentlichen Sicherheit und liegt zum anderen auch im Interesse des Veranstalters. Als Veranstalter eines öffentlichen Ereignisses ist man verantwortlich für den Schutz und die Sicherheit der Besucher, Mitarbeiter, Nachbarn und die Öffentlichkeit.“
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